In Deutschland gibt es rund 3,5 Millionen Unternehmen. Alle von ihnen haben eine bestimmte Gesellschaftsform. Das Gesellschaftsrecht regelt, wie diese Unternehmen geführt werden, wer mitbestimmen darf und was passiert, wenn es im Betrieb mal nicht so rund läuft. So bildet das Gesellschaftsrecht die rechtliche Grundlage, damit ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb in der Gesellschaft möglich ist. Dabei warten in jeder Phase rechtliche Herausforderungen, die es zu meistern gilt: von der Unternehmensgründung über den Handel und die Unternehmensleitung bis hin zur Unternehmensabwicklung bzw. Unternehmenstransaktion. Hier hilft ein Anwalt für Gesellschaftsrecht, die optimale Lösung für das Unternehmen zu finden.
Zentraler Anknüpfungspunkt ist die jeweilige Gesellschaftsform. Hier ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden, die allesamt sog. juristische Personen (in Abgrenzung zu Individuen als natürliche Personen) sind. Die Rechtsform richtet sich danach, ob eine Person oder ein zurückgelegtes Kapital für die Tätigkeit der Gesellschaft haftet. Das Gesellschaftsrecht kennt folgende Personengesellschaften:
Ebenfalls sind diese Kapitalgesellschaften normiert:
Darüber hinaus existieren zahlreiche Mischformen. Dadurch können Unternehmen von haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Grundlage für die Unternehmensgründung sind die Gesellschaftsverträge. In diesen Vereinbarungen werden die maßgeblichen Beteiligungen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die Gesellschafter haben dort wesentliche Freiheiten etwa zur Wahl der Rechtsform, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Gesellschafter haben, wie hoch die Vergütung ausfallen soll. Allerdings müssen dabei die jeweiligen Voraussetzungen zur Gründung eingehalten werden. Dabei sind neben der Gesellschaftervereinbarung, dem Stammkapital, auch die Eintragung im Handelsregister und die Beurkundung durch einen Notar zwingend notwendig. Fehler bei der Gründung können weitgehende Folgen haben. Die Konsequenzen haben dann die Gesellschafter zu tragen, was insbesondere bei der einer unbegrenzten persönlichen Haftung zum Ruin führen kann. Daher ist es wichtig die Gründung einer Gesellschaft anwaltlich begleiten zu lassen.
Als Anwälte für Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen: vom Handelsrecht über Probleme bei Gesellschaften. Ständige neue Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Wirtschaftsrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit unserer Beratung sind sie auf der rechtlich sicheren Seite. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung haben Sie mit uns einen kompetenten und diskreten Partner an Ihrer Seite. Unsere Tätigkeit für Sie umfasst dabei folgende Leistungen:
Sie wollen eine Gesellschaft gründen/wandeln/akquirieren? Die haben rechtliche Probleme im Handelsverkehr? Gewährleistungsrechte oder Gesellschafterstreitigkeiten gefährden ihr Unternehmen?
Der Markt ist im stetigen Wandeln und darauf müssen Sie reagieren. Weil es ihre unternehmerische Existenz geht, ist es wichtig rechtlich abgesichert zu sein.
Rufen Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung an. Sie skizzieren kurz den Sachverhalt und wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Wenn Sie unser Mandant werden, beginnen wir gleich mit der Arbeit. Dabei überlegen wir aufgrund unserer langjährigen beruflichen Praxiserfahrung mit Rücksicht auf die aktuelle Rechtsprechung, wie am besten vorgegangen werden sollte. Gerne übernehmen wir die sämtliche Korrespondenz mit Gerichten, anderen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen oder der gegnerischen Partei, sodass Sie sich um nichts zu kümmern brauchen. In jedem Fall erfolgt die Arbeit in enger Absprache mit Ihnen, weil es Ihr Unternehmen ist und wir so Ihren Wünschen, Forderungen und Bedürfnissen am besten gerecht werden. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. So gibt es Schlichtungsmöglichkeiten, um ein kostenintensives Verfahren zu vermeiden. Zur Not setzen wir Ihr Recht aber auch gerichtlich durch.
Es wird zwischen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG, EWIV) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG, SE, SCE, eG, KGaA) unterschieden.
Dies Voraussetzungen der Unternehmensgründung sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Grundsätzlich ist eine (ggf. notariell beurkundete) Gesellschaftsvereinbarung, die Eintragung ins Handelsregister sowie unter Umständen die Bereitstellung der Stammkapitals notwendig.
Das Gesellschaftsrecht kennt Mischformen und Umwandlungen von Rechtsformen für Unternehmen – auch Merger and Acquisition (Abk. M&A) genannt. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) unterscheidet zwischen Verschmelzung /Fusion, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung.
Die Haftung richtet sich nach der Rechtsform, wodurch zunächst das Gesellschaftsvermögen (inkl. Stammkapital) in Anspruch genommen werden kann. Haben die Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften (bzw. Kommanditisten einer KG) ihre Kapitaleinlage geleistet, sind sie von der persönlichen Haftung ausgeschlossen. Bei Personengesellschaften haften Gesellschaften zusätzlich mit ihrem Privatvermögen und können selbst haftbar gemacht werden.
Der Streit unter Gesellschaftern kann das Unternehmen gefährden. Zunächst sollte dieser bei einer Gesellschafterversammlung beigelegt werden. Hilft dies nicht ab, gibt es außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten mit Schieds-/Mediationsverfahren. Diese sind kostengünstiger, schneller und diskreter als offene Gerichtsverfahren.
Komplementäre und Kommanditisten sind beide Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Während sich die Haftung des Kommanditisten nach Leistung seiner Kapitaleinlage darauf beschränkt, haftet der Komplementär unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
Unternehmenskaufverträge richten sich grundsätzlich nach dem BGB. Je nach Rechtsform kommen Spezialgesetze hinzu, etwa das GmbHG, sodass Formvorschriften, insbesondere die notarielle Urkunde obligatorisch werden. Zudem sind Beteiligungen und kartellrechtliche Belange zu beachten.
AGB sind unwirksam, wenn sie durch eine Abweichung vom Gesetz eine unangemessene Benachteiligung für die Gegenseite darstellen. Darüber hinaus hat das BGB einen Katalog ungültiger Klauseln gegen Verbraucher normiert.
Um eine GmbH zu gründen ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser muss notariell beurkundet werden, wodurch ein Notar bei der Gründung notwendig ist.
Unter einer Legal Due-Diligence-Prüfung (DD) versteht man die Überprüfung von Unternehmen auf rechtliche Risiken, um die im Verkehr erforderliche Sorgfalt einzuhalten. Anlässe können Unternehmenskäufe oder der Börsengang sein.