In einer Unternehmerfamilie aufgewachsen, kenne ich als Anwalt wie Nachfolger in sechster Generation beide Perspektiven gut. Neben den juristischen Besonderheiten habe ich immer auch die psychologischen Aspekte der Beteiligten im Hinterkopf. Die Interessen der Familie müssen mit den Interessen des Unternehmens in Einklang gebracht werden. Konflikte zwischen den Eigentümern sowie in der Familie können leicht auf das Unternehmen durchschlagen und im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens gefährden. Um den langfristigen Bestand des Unternehmens zu sichern, sollten Familiengesellschaften durch Gespräch und Vereinbarung belastbare Strukturen schaffen, die mögliche Konfliktpotenziale dauerhaft ausbalancieren. Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf der Unternehmensnachfolge insbesondere durch ein Familienmitglied oder durch Verkauf an einen Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investor. Die laufende Nachfolgeplanung sollte zum einen die private Nachfolge durch Testament bzw. Erbvertrag ggf. mit Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, sowie eine betriebliche Notfallplanung durch Testament bzw. Erbvertrag, Erbregeln im Gesellschaftsvertrag, geschäftliche Vollmachten und einen Notfallordner umfassen.