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FREUDENBERG LAW
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Rainer Freudenberg, LL.M.
Geschäftsführer | Rechtsanwalt
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60311 Frankfurt am Main
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F +49 69 50 50 60 4155
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Honorar
1. Zeithonorar
Im Regelfall richtet sich das Honorar nach der für das Mandat aufgewandten Zeit. Dies ist für beide Seiten interessengerecht, da ausschließlich der tatsächliche Arbeitsaufwand berechnet wird. Dabei profitieren die Mandanten aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung von einer effizienten und zügigen Mandatsbearbeitung. Der jeweilige Stundensatz richtet sich nach der Komplexität des Mandats.
2. Pauschalhonorar
In geeigneten Fällen, insbesondere wenn der konkrete Arbeitsumfang bei Mandatsannahme eindeutig feststeht, kann alternativ ein Pauschalhonorar vereinbart werden.