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Das Erben ist in Deutschland gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetzes (GG) grundrechtlich geschützt. So darf jeder nach freiem Willen seinen Nachlass gestalten oder eine Erbschaft antreten. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in den Paragrafen §§ 1922 bis 2385 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); oder bei einem Erbfall im EU-Ausland die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012). Entscheidend ist, wer Erbe ist. Wer erbt, bestimmt sich nach der Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge ist vorrangig gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge kann der Erblasser durch sein Testament oder einen Erbvertrag mit künftigen Erben bestimmen. In der Testamentsgestaltung ist er frei nach seinem letzten Willen. Hierbei kann der Erblasser Angehörige enterben oder die Erbfolge bestimmen.
Fehlen Testament oder Erbvertrag gänzlich oder umfassen nur einen Teil des zu vererbenden Vermögens, setzt stattdessen die gesetzliche Erbfolge ein. Diese bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Zunächst erben die Abkömmlinge, also die Kinder des Erblassers (auch nichteheliche oder adoptierte, nicht aber Stief- oder Ziehkinder). Darauf folgen die Eltern und zuletzt weitere Angehörige. Die Ehepartner erben neben den Verwandten; eingetragene Lebenspartner sind den Ehegatten in der Erbschaft gleichgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, in welcher Gütergemeinschaft die Ehepartner lebten. So kann sich im gesetzlichen Fall der Zugewinngemeinschaft das Erbe erhöhen. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft als sogenannte Gesamthandsgemeinschaft und müssen sich so im Einvernehmen mit dem Nachlass auseinandersetzen.
Erben sind Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Gemäß der Universalsukzession sind sie somit auch den Verbindlichkeiten verpflichtet. Dazu zählen neben Bestattungskosten bzw. Grabpflege, auch alle Schulden, sowie ein 30-tägiger Unterhalt für den Hausstand des Erblassers. Daher kann es ggf. ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen. Die Erbschaft fällt dem Erben automatisch an. Daher muss die Erbausschlagung innerhalb einer gesetzlichen Frist von 6 Wochen vor dem Nachlassgericht erfolgen. Auch ein Notar kann die Erbausschlagung öffentlich beglaubigen und dem Gericht weiterleiten. Das Nachlassgericht ist gemäß des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) das örtliche Amtsgericht im letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Es ist auch für die Ausstellung des Erbscheins zuständig. Ist die Erbschaft angenommen, kann sie nicht mehr ausgeschlagen werden. Jedoch bleibt ein Anfechtungsrecht der Annahme, soweit sich der Erbe über den Nachlasswert geirrt hat.
Abkömmlinge und Angehörige können auch enterbt werden. Dabei behalten sie jedoch einen Anspruch auf den Pflichtteil der Erbschaftsmasse. Das Pflichtteilsrecht ist die hälftige Höhe des gesetzlichen Erbrechts. Dieser Pflichtteilsanspruch kann aber verwirkt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser oder Angehörigen getötet (oder es versucht) hat. Weitere Gründe, den Pflichtteil zu verwirken, sind eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht oder schwere Straftaten gegen den Erblasser. Wichtig ist auch zu berücksichtigen, dass ein Pflichtteil durch vorige Schenkung gemindert werden kann.
Im Falle von Testamentsvollstreckung oder dem Erbfall ist es von besonderer Bedeutung sicherzustellen, dass alle Schritte rechtskonform durchgeführt werden. Angehörige und Verwandte müssen berücksichtigt werden, was oft zu Konflikten führen kann. Diese Streitigkeiten können sowohl innerhalb der Familie als auch vor Gericht ausgetragen werden. Da das Erben sehr kompliziert sein kann, ist es umso wichtiger, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei vom Verfassen des Testaments über die Beratung beim Notar bis hin zur Vertretung vor Gericht. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen nach Ihrem Willen erben und vererben.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung und bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Vor dem Erbfall
Rechtliche Absicherung durch die Gestaltung und Erstellung von Testamenten, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Anmeldung beim zentralen Vorsorgeregister sowie Erbschaftsverträgen für Gesellschaften und Stiftungen.
Übertragung von Immobilien und Unternehmen/-anteilen
Absicherung gegen Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Pflichtteilsansprüche und enterbte Angehörige.
Nachlassgestaltung: Sicherung des Vermögens vor der Erbschaftsteuer, Übertragung von Unternehmensanteilen und Immobilien ohne Verlust, Ungewollten Erben den Pflichtteil entziehen
Nach dem Erbfall
Wenn Sie geerbt haben oder von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, kann die Nachlassregelung schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und nichts zu verpassen.
Testament / Nachlass
Vollstreckung
Verwaltung
Insolvenz
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Nationale und internationale Erbfälle
Miterbenauseinandersetzung in Erbengemeinschaft
Pflichtansprüche
Durchsetzen, was Ihnen zusteht
Abwehren, was andere wollen
Pflichtteilsverzicht
Behörden / Steuern
Erbschaftssteuererklärung
Korrespondenz mit Finanzamt
Europäisches Nachlasszeugnis
Erbscheinsantrag
Im Falle eines Erbfalls kann es schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche zu sichern. Auf diese Weise können Sie vermeiden, in eine Schuldenfalle zu geraten und ein Erbe zu verlieren, das Ihnen zusteht. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Korrespondenz mit Behörden, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Vor Gericht
Müssen Sie sich wegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung um Ihre Erbschaft sorgen? Haben Sie Bedenken, dass Ihnen Ihr Erbe ungerechtfertigt vorenthalten wird? Oder arbeiten manche Miterben nicht kooperativ mit Ihnen zusammen? Mit meiner Unterstützung stehen Sie nicht allein da und können Ihre Rechte verteidigen.
Anfechtung von Testamenten
Klärung der Testierfähigkeit
Klagen gegen Miterben
Klage bei Erbenhaftung
Sicherung des Pflichtteils
Mediation
In Erbstreitigkeiten kann es schnell dazu kommen, dass die Angelegenheit vor Gericht landet. Daher ist es wichtig, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. Wir setzen uns dafür ein, eine außergerichtliche und gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, verteidigen wir Ihr Recht auch vor Gericht. Ich unterstütze Sie dabei, falsche Testamenten zu vermeiden und helfen bei Auseinandersetzungen mit anderen Erben.
Unabhängig davon, um welche Frage es sich im Erbrecht handelt, bin ich gerne für Sie da und stehe Ihnen mit unserem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite.
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