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Ihre Kanzlei Freudenberg Law. Immer für Sie da
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Neue Mainzer Str. 6-10
60311 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr
Die Umwandlung kann handelsrechtlich und steuerrechtlich grundsätzlich bis zu acht Monate zurückbezogen werden. Die Rückwirkung setzt voraus, dass der für die Umwandlung herangezogene Jahresabschluss nicht älter als acht Monate ist. Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, bedeutet dies, dass der Abschluss per 31. Dezember des Vorjahres zugrunde gelegt werden kann, wenn die Umwandlung bis zum 31. August angemeldet wird. In diesem Fall kann auf die Aufstellung einer gesonderten Abschlussbilanz verzichtet werden.
Wir beraten Sie u.a. bei folgenden Umwandlungsvorgängen:
Umwandlung / Einbringung Einzelunternehmen (e.K.) in GmbH
Umwandlung / Einbringung GbR in GmbH
Umwandlung GmbH & Co. KG in GmbH
Umwandlung GmbH in GmbH & Co. KG
Umwandlung GbR, OHG, KG in GmbH & Co. KG
Umwandlung Komplementär in Kommanditisten und Umwandlung Kommanditist in Komplementär
Umwandlung in Holding-Struktur
Unsere Beratung bei Umwandlungen umfasst insbesondere folgende Dienstleistungen:
Prüfen der bestehenden Umwandlungsmöglichkeiten und strukturieren der besten Lösung für Ihr Unternehmen.
Planung und Projektmanagement des Umwandlungsvorgangs.
Erstellen der erforderlichen Dokumente wie Umwandlungsverträge, Einbringungsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge etc.
Besprechen der Dokumente mit Ihnen, klären von Rückfragen und umsetzen von Änderungswünschen.
Abstimmen und koordinieren mit weiteren Beratern, insbesondere Steuerberater und Notar.
Umsetzen und implementieren der Umwandlung.
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