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Zentraler Anknüpfungspunkt ist die jeweilige Gesellschaftsform. Hier ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Die Rechtsform richtet sich danach, ob eine Person oder ein zurückgelegtes Kapital für die Tätigkeit der Gesellschaft haftet. Das Gesellschaftsrecht kennt folgende Personengesellschaften:
Ebenfalls sind diese Kapitalgesellschaften normiert:
Darüber hinaus existieren zahlreiche Mischformen. Dadurch können Unternehmen von haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Grundlage für die Unternehmensgründung sind die Gesellschaftsverträge. In diesen Vereinbarungen werden die maßgeblichen Beteiligungen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die Gesellschafter haben dort wesentliche Freiheiten, etwa zur Wahl der Rechtsform, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Gesellschafter haben, wie hoch die Vergütung ausfallen soll. Allerdings müssen dabei die jeweiligen Voraussetzungen zur Gründung eingehalten werden. Dabei sind neben der Gesellschaftervereinbarung, dem Stammkapital, auch die Eintragung im Handelsregister und die Beurkundung durch einen Notar zwingend notwendig. Fehler bei der Gründung können weitgehende Folgen haben. Die Konsequenzen haben dann die Gesellschafter zu tragen, was insbesondere bei einer unbegrenzten persönlichen Haftung zum Ruin führen kann. Daher ist es wichtig, die Gründung einer Gesellschaft anwaltlich begleiten zu lassen.
Wenn die Gesellschaftsform nicht zum Unternehmen passt, kann das den betrieblichen Ablauf behindern – oder schlimmer – die unternehmerische Existenz gefährden. Daher ist die Unternehmensumwandlung wichtig, um sich auf einem stetig wandelnden Markt optimal zu positionieren. Die Unternehmensumwandlung richtet sich nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Das UmwG unterscheidet folgende Modelle, die je nach Unternehmenslage in Betracht kommen:
Dabei kann auch der Unternehmenskauf (auch Akquisition oder Übernahme genannt) eine Möglichkeit sein. Auch wenn der Kauf eines Unternehmens grundsätzlich nach denselben Regelungen wie der Brötchenkauf beim Bäcker funktioniert, sind doch en détail wichtige Formvorschriften einzuhalten und komplexe Vertragsstrukturen zu erstellen.
Weiterhin kommen auch Unternehmenstransaktionen in Betracht. Unter dem Begriff Merger & Acquisitions (M&A) versteht man Vorgänge wie Fusion und Unternehmenskauf beziehungsweise Unternehmensverkauf. Gerade bei jungen Start-Ups oder bei größeren Unternehmensformen kann dies sinnvoll sein. Weil dazu auch verschiedene Gebiete des Konzernrechts, wie die Beteiligung von Aufsichtsratsmitgliedern, die Managementbeteiligung zu berücksichtigen sind, ist es wichtig, rechtssicher zu sein. Wir beraten bei Fragen zur Transformation und Transaktion.
Sie wollen eine Gesellschaft gründen/wandeln/akquirieren? Haben sie rechtliche Probleme im Handelsverkehr? Gewährleistungsrechte oder Gesellschafterstreitigkeiten gefährden Ihr Unternehmen?
Der Markt ist im stetigen Wandeln und darauf müssen Sie reagieren. Weil es um ihre unternehmerische Existenz geht, ist es wichtig, rechtlich abgesichert zu sein.
Rufen Sie uns für eine Erstberatung an. Sie skizzieren kurz den Sachverhalt und wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Wenn Sie unser Mandant werden, beginnen wir gleich mit der Arbeit. Dabei überlegen wir aufgrund unserer langjährigen beruflichen Praxiserfahrung mit Rücksicht auf die aktuelle Rechtsprechung, wie am besten vorgegangen werden sollte. Gerne übernehmen wir die sämtliche Korrespondenz mit Gerichten, anderen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen oder der gegnerischen Partei, sodass Sie sich um nichts zu kümmern brauchen. In jedem Fall erfolgt die Arbeit in enger Absprache mit Ihnen, weil es Ihr Unternehmen ist und wir so Ihren Wünschen, Forderungen und Bedürfnissen am besten gerecht werden. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. So gibt es Schlichtungsmöglichkeiten, um ein kostenintensives Verfahren zu vermeiden. Zur Not setzen wir Ihr Recht aber auch gerichtlich durch.
Als Anwälte für Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen: vom Handelsrecht über Probleme bei Gesellschaften. Ständige neue Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Wirtschaftsrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit unserer Beratung sind sie auf der rechtlich sicheren Seite. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung haben Sie mit uns einen kompetenten und diskreten Partner an Ihrer Seite. Unsere Tätigkeit für Sie umfasst dabei folgende Leistungen:
Das Gesellschaftsrecht kennt Mischformen und Umwandlungen von Rechtsformen für Unternehmen – auch Merger and Acquisition (Abk M&A) genannt. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) unterscheidet zwischen Verschmelzung /Fusion, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung.
Komplementäre und Kommanditisten sind beide Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Während sich die Haftung des Kommanditisten nach Leistung seiner Kapitaleinlage darauf beschränkt, haftet der Komplementär unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
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