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Ein indikatives Angebot dient dazu, das Interesse an einem Unternehmenskauf unverbindlich zu signalisieren. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtlich bindendes Angebot, an das der Käufer gebunden wäre.
Mit einem solchen Angebot gibt der potenzielle Käufer dem Verkäufer einen Überblick über seine unverbindliche Vorstellungen hinsichtlich des Kaufpreises und weiterer Rahmenbedingungen der Transaktion.
Auf Basis dieser Informationen kann der Verkäufer das Interesse und die Konditionen des Käufers einschätzen und eine Auswahl aus mehreren Interessenten treffen.
Indikative Angebote kommen häufig im Rahmen strukturierter Bieterverfahren (M&A-Auktionen) zum Einsatz. In bilateralen Verhandlungen mit Exklusivität erfüllt eine Absichtserklärung des Käufers (Letter of Intent – LoI) eine vergleichbare Funktion.
Für diese unverbindlichen Angebote werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, darunter „indikatives Angebot“, „indicative offer“, „indicative bid“ oder „non-binding offer“.
Indikative Angebote werden häufig im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens abgegeben, das von einem M&A-Berater oder einer Investmentbank begleitet wird. Ziel des Auktionsverfahrens ist es, Wettbewerb unter den Kaufinteressenten zu erzeugen und den Verkaufspreis zu optimieren.
Vor der Abgabe eines indikativen Angebots durchläuft der Kaufinteressent in der Regel mehrere vorbereitende Schritte: Zunächst erhält er einen Teaser zum Zielunternehmen. Daraufhin wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnet. Anschließend stellt der Verkäufer ein ausführliches Informationsmemorandum sowie einen Prozessbrief (Process Letter) bereit, der den Ablauf des Bieterverfahrens und die Modalitäten für die Abgabe des indikativen Angebots beschreibt.
In diesem Stadium legt der Kaufinteressent sein indikatives Angebot vor. Der Verkäufer bewertet die eingegangenen Angebote und entscheidet, welche Bewerber in die nächste Phase, insbesondere zur Due Diligence, eingeladen werden.
Nach erfolgreicher Auswahl folgen die weiteren Schritte: Der Käufer prüft das Unternehmen im Rahmen der Due Diligence und erstellt auf Basis der Ergebnisse ein verbindliches oder finales Angebot. Gleichzeitig erfolgt die Prüfung und Kommentierung des Entwurfs des Unternehmenskaufvertrags durch den Käufer. Auf dieser Grundlage wählt der Verkäufer den bevorzugten Bieter aus, mit dem die Transaktionsdokumente final verhandelt und abgeschlossen werden.
Die gesetzliche Form eines indikativen Angebots ist nicht vorgeschrieben; der Umfang und die Inhalte werden weitgehend vom Verkäufer bestimmt. Üblicherweise enthält ein solches Angebot jedoch die nachfolgenden Punkte. Oft gibt der Prozessbrief Hinweise zum gewünschten Mindestinhalt.
a. Strategie und Erfahrung
Der Käufer stellt sein Unternehmen vor, erläutert seine strategischen Ziele im Hinblick auf die Akquisition und beschreibt, wie das Zielunternehmen in das eigene Geschäft integriert werden soll. Außerdem berichtet er über bisherige Transaktionserfahrungen und nennt gegebenenfalls bereits mandatierten transaktionserfahrene Berater wie Anwälte oder Steuerberater.
b. Transaktionsstruktur
Es wird angegeben, wer rechtlich als Käufer auftritt, etwa ein bestehendes Unternehmen oder ein eigens zu gründendes Vehikel. Zudem wird festgelegt, ob ein Anteilskauf (Share Deal) oder der Erwerb einzelner Vermögenswerte (Asset Deal) angestrebt wird. Zu den Unterschieden siehe diesen Beitrag. Gegebenenfalls werden auch geplante Restrukturierungen des Zielunternehmens vor dem Kauf beschrieben.
c. Bewertung und Kaufpreis
Üblicherweise enthält das Angebot eine Unternehmensbewertung (Enterprise Value), häufig auf cash free/debt free-Basis. Im M&A-Bereich wird hierfür oft das Multiple-Verfahren angewendet, bei dem das EBIT(DA) des Targets mit einem branchenüblichen Multiple (z. B. zwischen 4 und 7) multipliziert wird. Auf dieser Grundlage wird der indikative Kaufpreis (Equity Value) abgeleitet.
d. Finanzierung
Der Käufer erläutert die geplante Finanzierung des Kaufpreises, bestehend aus Eigenkapital und Fremdmitteln. Nachweise über Eigenkapital und Zusagen für Fremdfinanzierung werden in der Regel erst beim finalen Angebot vorgelegt.
e. Due Diligence
Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer marktüblichen Due Diligence, in der das Zielunternehmen aus wirtschaftlicher, technischer, rechtlicher und steuerlicher Sicht geprüft wird. Der Käufer kann zudem seine Erwartungen und den Fokus der Prüfung angeben.
f. Annahmen und Vorbehalte
Das Angebot enthält Bedingungen, unter denen es gilt, zum Beispiel:
g. Zeitplan
Der Käufer nennt den vorgesehenen Ablauf für Due Diligence und weitere Transaktionsschritte.
h. Kontakte
Die Kontaktdaten des Käufers und der Transaktionsberater werden angegeben.
i. Rechtliche Hinweise
Es wird klar gestellt, dass das Angebot unverbindlich ist. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die Verhandlungen fortzuführen, und kann diese jederzeit abbrechen, ohne dass Ansprüche des Verkäufers entstehen.
Darüber hinaus können zusätzliche rechtliche Regelungen getroffen werden, insbesondere:
Ein indikatives Angebot ist eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Bewerber in einem Bieterverfahren und sollte daher sorgfältig vorbereitet und eingereicht werden. Dabei gilt es, die Rahmenbedingungen des Verkaufsprozesses, die geplante Transaktionsstruktur sowie die Mitbewerber im Auktionsverfahren zu berücksichtigen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im M&A-Bereich und stehen Ihnen sowohl bei der Prüfung als auch bei der Erstellung eines indikativen Angebots unterstützend zur Seite. Zudem begleiten wir Sie gerne durch den gesamten Akquisitionsprozess. Für Rückfragen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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