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SAFE - Simple Agreement for Future Equity (Finanzierung von Start-ups)

Aktueller Rechtsbeitrag im Gesellschaftsrecht

I. Definition und Vorzüge des Simple Agreement for Future Equity (SAFE)

Das Simple Agreement for Future Equity (kurz: SAFE) stellt ein US-amerikanisches Vertragsinstrument dar, das im Bereich der mezzaninen Finanzierung von Start-ups eingesetzt wird. In den USA hat es sich als führender Standard für Seed-Finanzierungen etabliert und gewinnt auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Vom deutschen Standpunkt aus betrachtet, ähnelt das SAFE am meisten einem Wandeldarlehen (weitere Informationen dazu finden sich hier). Es unterliegt jedoch spezifischen Bedingungen, die die Verpflichtung zur Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital oder zur Rückzahlung des Darlehens auslösen. Im Gegensatz zu einem traditionellen Wandeldarlehen zeichnet sich das SAFE durch eine unbegrenzte Laufzeit aus und ist zinsfrei konzipiert. Falls keine Ereignisse eintreten, die die Umwandlung oder Rückzahlung auslösen, führt dies zum Verlust der Investition für den Investor. Der herausragende Vorteil des SAFE liegt in seiner Einfachheit und Kompaktheit als Standardvertrag, was lange Verhandlungszeiten und hohe Beratungskosten minimieren soll. Darüber hinaus erfordert der Abschluss eines SAFE keine unmittelbare Unternehmensbewertung, da diese auf die erste Eigenkapital-Finanzierungsrunde („Serie A“) verschoben wird. Ursprünglich wurde das SAFE vom kalifornischen Accelerator „Y Combinator“ entwickelt und kann kostenfrei auf Englisch von deren Website heruntergeladen werden. Aufgrund seiner ursprünglichen Entwicklung nach US-amerikanischem Recht bedarf das SAFE jedoch bestimmter Anpassungen, um es für den Gebrauch in deutschen Start-ups anzupassen. Y Combinator bietet einen Benutzerleitfaden für das SAFE an, der unter anderem praxisnahe Beispiele für die finanzielle Modellierung beinhaltet.

II. Funktionsweise des Simple Agreement for Future Equity (SAFE)

  1. Beim Abschluss eines SAFE stellt der Investor eine finanzielle Summe („Purchase Amount“) für das Start-up zur Verfügung.
  2. Im Falle einer Eigenkapital-Finanzierungsrunde („Equity Financing“) erfolgt automatisch die Umwandlung des Darlehensbetrags in Vorzugsgeschäftsanteile am Start-up. Diese Geschäftsanteile werden gemäß einer im Vertrag festgelegten Formel geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine verbindliche Umwandlungspflicht.
  3. Tritt ein „Liquidity Event“ ein, das in Form eines Unternehmensverkaufs oder Börsengangs definiert ist, erhält der Investor das Recht, die Rückzahlung des Darlehensbetrags einzufordern. Zusätzlich dazu kann er potenziell weitere Beträge verlangen.
  4. Während eines „Dissolution Event“, also bei der Abwicklung des Start-ups, besitzt der Investor ebenfalls das Anrecht, den Darlehensbetrag zurückzufordern.
  5. Abgesehen von diesen Szenarien ist die Laufzeit des SAFE prinzipiell unbestimmt und nicht an eine festgelegte Zeitspanne gebunden. Das bedeutet, es erfolgt keine automatische Rückzahlung nach einem bestimmten Zeitraum.

 

III. Kommerzielle Aspekte

In der Regel sollten vor allem die folgenden kommerziellen Aspekte im SAFE genau geprüft und gegebenenfalls verhandelt werden:

  1. Post-money Valuation Cap: Hierbei handelt es sich um die Festlegung einer Bewertungsobergrenze im Interesse des Investors. Eine zu niedrig festgesetzte Obergrenze könnte erhebliche Nachteile für die Gründer mit sich bringen.
  2. Discount: Die Vereinbarung eines Bewertungsabschlags berücksichtigt das höhere Investitionsrisiko des frühen Investors. Ein solcher Abschlag beläuft sich üblicherweise auf bis zu 20 % der Bewertung.
  3. Most Favoured Nation (MFN): Dieses Recht gewährt dem Investor die Möglichkeit, günstigere Konditionen von späteren SAFE-Verträgen und Wandlungsinstrumenten für sich zu beanspruchen.
  4. Pro Rata Rights: Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Bezugsrecht des Investors, das es ihm ermöglicht, Geschäftsanteile am Start-up zu zeichnen.

 

 

IV. Rechtliche Aspekte

Gemäß den Bestimmungen des deutschen Rechts sind insbesondere folgende Punkte zu beachten und gegebenenfalls im SAFE anzupassen:

  1. Wenn eine Finanzierung für ein deutsches Start-up erfolgt, sollte das SAFE  deutschem Recht unterliegen.
  2. Da die Geschäftsführung nach deutschem Recht nicht für die Durchführung einer Kapitalerhöhung zuständig ist, müssen die Gesellschafter entweder genehmigtes Kapital schaffen oder eine entsprechende Stimmbindungsvereinbarung im SAFE zusichern. Dadurch wird die Transaktionssicherheit bezüglich der Kapitalerhöhung im Falle einer Wandlung gewährleistet.
  3. Um eine Bewertung der Darlehensforderung bei der Wandlung zu vermeiden, sollte diese nicht als Sachkapitalerhöhung, sondern als Barkapitalerhöhung mit Einbringung der Darlehensforderung in die Kapitalrücklage umgesetzt werden.
  4. Im Interesse des Start-ups empfiehlt es sich, eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung aufzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Darlehensforderung nicht in die Überschuldungsbewertung einfließt und potenziell erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ausgeschlossen werden.
  5. Ob eine notarielle Beurkundung des SAFE erforderlich ist, bleibt rechtlich umstritten. Ohne notarielle Beurkundung tragen sowohl der Investor als auch das Start-up das Risiko der Unwirksamkeit. Die Tragweite dieses Risikos sollte den Beteiligten bewusst sein.

V. Fazit

Das Simple Agreement for Future Equity (SAFE) stellt eine faszinierende Finanzierungsmöglichkeit für Start-ups dar, insbesondere während der Seed-Phase. Seine Vorzüge bestehen darin, dass es eine einfache Handhabung aufweist, keine Unternehmensbewertung erfordert, eine unbestimmte Laufzeit besitzt und Start-ups keine Zinsen entrichten müssen. Falls es zu keinem die Umwandlung oder Rückzahlung auslösenden Event kommt, ist das Start-up nicht zur Rückzahlung der Investition verpflichtet. Angesichts der weitreichenden Akzeptanz des SAFE in den USA ist es zu erwarten, dass sich diese Finanzierungsform auch in Deutschland immer stärker etabliert. Bei der Unterzeichnung eines SAFE sollten die relevanten kommerziellen Aspekte im Interesse aller beteiligten Parteien verhandelt werden. Gleichzeitig sind bestimmte rechtliche Gesichtspunkte bei der Anwendung des SAFE in deutschen Start-ups zu beachten.

Rechtsgebiet

gesellschaftsrecht

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