Wandeldarlehen (Convertible Loan) erweisen sich als populäre und häufig passende Finanzierungsform für Start-ups in der Frühphase oder Seed-Phase. Sowohl für die Gründer als auch für die Investoren stellen Wandeldarlehen eine interessante Alternative zu klassischen Finanzierungsmethoden wie herkömmlichen Darlehen und direkten Eigenkapitalbeteiligungen dar. Typischerweise werden Wandeldarlehen vor der ersten qualifizierten Eigenkapitalfinanzierungsrunde (Serie A) eingesetzt, aber sie finden auch danach Verwendung, um als Brückenfinanzierung zu dienen.
Bei einem Wandeldarlehen stellt der Investor (z. B. Business Angel oder Venture-Capital-Fonds) dem Start-up vorübergehend eine Geldsumme zur Verfügung. Die Besonderheit besteht darin, dass der Kredit bei Eintritt eines vertraglich festgelegten Ereignisses (z. B. eine Eigenkapitalfinanzierungsrunde) nicht zurückgezahlt wird, sondern der Investor berechtigt oder auch verpflichtet ist, das Darlehen in Anteile an dem Start-up umzuwandeln.
Eine besondere Variante des Wandeldarlehens ist das US-Simple Agreement for Future Equity (SAFE), zu dem Sie mehr in diesem Rechtstipp erfahren können.
Vorteile:
Nachteile:
Zinsen:
Die Höhe der Zinsen ist wichtig, nicht nur für die Rückzahlung des Darlehens, sondern auch für die Wandlung. Wenn die Zinsen höher sind, erhält der Investor mehr Anteile, wenn das Darlehen in Anteile umgewandelt wird.
Sicherheiten:
Es ist nicht üblich, dass Wandeldarlehen besichert werden (z. B. durch Bürgschaften der Gründer). Wandeldarlehen werden in aller Regel unbesichert gewährt.
Rangrücktritt:
Damit das Darlehen nicht zur Überschuldung des Unternehmens beiträgt, wird im Wandeldarlehensvertrag ein qualifizierter Rangrücktritt (Subordination) vereinbart. Dadurch tritt der Investor mit seinen Darlehens- und Zinsforderungen im Insolvenzfall hinter die Forderungen der übrigen Gläubiger zurück. Dieser Nachrang, kombiniert mit der fehlenden Besicherung, bedeutet, dass der Investor im Falle einer Insolvenz das investierte Kapital voraussichtlich vollständig verliert.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Rangrücktritt auch dazu dient, zu verhindern, dass die Vergabe des Wandeldarlehens als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft wird. Durch den Rangrücktritt wird die Transaktion nicht als gewerbsmäßige Kreditvergabe angesehen, was bestimmte Regulierungen und Lizenzanforderungen vermeidet.
Wandlung:
Die Wandlung ist das zentrale Element des Wandeldarlehensvertrags und beinhaltet mehrere wichtige Punkte, die berücksichtigt werden müssen:
Rückzahlung:
Falls der Investor ein Wandlungswahlrecht hat, kann er nach Ablauf der Darlehenslaufzeit die Rückzahlung des Kredits nebst Zinsen verlangen.
Wenn der Investor zur Wandlung verpflichtet ist, ist es dennoch üblich, eine Rückzahlungsklausel für den Fall vorzusehen, dass die Wandlung nicht stattfindet oder scheitert.
Vorzeitiger Exit:
Sollte während der Vertragslaufzeit ein Exit stattfinden, hat der Investor möglicherweise das Recht, das Darlehen in Anteile umzuwandeln, um am Exit teilzunehmen, oder er kann die Rückzahlung des Kredits verlangen – eventuell zusätzlich mit einer Exit-Prämie.
Most Favoured Nation (MFN):
In Wandeldarlehen sind zum Schutz des Investors gelegentlich sogenannte Most Favoured Nation-Klauseln (kurz: MFN-Klauseln) enthalten. Wenn eine MFN-Klausel vorliegt, erhält der Investor das einseitige Recht, eine Anpassung der Konditionen des Wandeldarlehens zu verlangen, falls das Unternehmen später weitere Wandeldarlehen zu besseren Konditionen für andere Investoren abschließt. Aus Sicht des Start-ups sollten MFN-Klauseln jedoch vermieden werden, da sie nachteilig sein können.
Informationsrechte
Im Rahmen der Verhandlungen ist es üblich, dass der Investor regelmäßig bestimmte Informationen und Unterlagen vom Start-up erhält. Ebenso wird angestrebt, dass der Investor Zugang zu derselben Datengrundlage wie die bereits bestehenden Gesellschafter hat, um sein Investment zu überwachen und zu überprüfen. Dadurch kann der Investor eine angemessene Kontrolle über seine Investition behalten und den Fortschritt des Start-ups besser nachverfolgen.
Sie lieben Ihr eigenes Unternehmen? So sehr, dass Sie es nur innerhalb der Familie weitergeben wollen? Eine Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen kann schwierig sein. Erfahren Sie hier, was Sie als Unternehmerfamilie beachten müssen.
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