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Essenzielle Verträge für Unternehmer und Familienunternehmen

Fachbeitrag im Gesellschaftsrecht

1. Einleitung

Oftmals erweisen sich die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen als unzureichend oder sogar hinderlich für Firmeninhaber und Unternehmerfamilien, da sie zu ungewollten Konsequenzen führen können. Es ist daher empfehlenswert, individuelle Vertragsvereinbarungen zu treffen, die speziell auf die eigenen Ziele zugeschnitten sind. Dabei ist es entscheidend, dass die vertraglichen Regelungen, die das Unternehmen betreffen (wie der Gesellschaftsvertrag), nahtlos mit den vertraglichen Vereinbarungen im familiären Bereich (wie Eheverträge oder Testamente) zusammenpassen.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vertragsarten für Firmeninhaber und Unternehmer. Für weiterführende Fragen zu spezifischen Verträgen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

2. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag bildet das rechtliche Fundament jedes Unternehmens, indem er essenzielle Regeln für das Zusammenspiel der Gesellschafter und der Firma festlegt.

Ein primäres Ziel dieses Vertrags ist es, die langfristige Fortführung des Unternehmens zu sichern, idealerweise unter der Führung der Eigentümerfamilie. Zudem soll er verhindern, dass persönliche Schicksalsschläge der Gesellschafter negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags muss maßgeschneidert erfolgen und umfasst wichtige Aspekte wie:

  • Geschäftsführung
  • Stimmrechte und erforderliche Mehrheiten
  • Regelungen zur Gewinnverteilung und Entnahmepolitik
  • Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Falle von Tod, Schenkung oder Verkauf
  • Abstimmungen mit dem Güterstand und Eheverträgen
  • Mechanismen zur Konfliktlösung

Weitere Informationen zum Gesellschaftsvertrag in Familienunternehmen finden Sie hier.

3. Poolvereinbarung

Eine Poolvereinbarung regelt vornehmlich die gemeinschaftliche Ausübung der Stimmrechte ihrer Mitglieder und legt einheitliche Bestimmungen für die Übertragung von Anteilen fest. Solche Verträge erfüllen in der Regel zwei Hauptfunktionen:

  1. Bündelung unternehmerischen Einflusses: Durch die Poolung der Stimmrechte wird der unternehmerische Einfluss der beteiligten Familienmitglieder oder Gesellschafterstämme verstärkt, wodurch eine effektivere Durchsetzung gegenüber anderen Familienzweigen oder externen Gesellschaftern ermöglicht wird.

  2. Steuerliche Vorteile in Kapitalgesellschaften: Bei Anteilen von 25% oder weniger ermöglicht die Zusammenlegung in einer Poolvereinbarung das Erreichen der für erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonungsabschläge notwendigen Beteiligungsgrenzen, was die Übertragung von Betriebsvermögen begünstigt.

Für detailliertere Informationen zu den Besonderheiten und Vorteilen von Poolverträgen klicken Sie hier.

4. Ehevertrag

Für verheiratete Unternehmer, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Eheauflösung, zum Beispiel durch Scheidung, muss der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs hälftig ausgeglichen werden, bekannt als Zugewinnausgleich. Dies kann Unternehmer in erhebliche Liquiditätsprobleme stürzen, insbesondere wenn das Unternehmensvermögen signifikante Wertsteigerungen erfahren hat.

Um dieses finanzielle Risiko zu minimieren, können Unternehmer einen Ehevertrag abschließen. In diesem Vertrag können sie wählen zwischen:

  • Gütertrennung, oder häufig vorteilhafter,
  • einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, bei der:
    • Das unternehmerische Vermögen explizit vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird, was idealerweise durch einen auf das Firmenvermögen beschränkten Pflichtteilsverzicht ergänzt wird.
    • Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen, insbesondere die Regelungen des § 1365 BGB, ausgeschlossen werden, um dem Unternehmer volle Verfügungsfreiheit über sein Unternehmen zu ermöglichen.

Darüber hinaus ermöglicht der Ehevertrag, weitere Regelungen wie den Versorgungsausgleich (die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche) und den nachehelichen Unterhalt individuell zu gestalten.

5. Testament oder Erbvertrag

Die gesetzliche Erbfolge, bei der das Vermögen eines verheirateten Unternehmers mit einem gemeinsamen Kind zwischen dem überlebenden Ehegatten und dem Kind aufgeteilt wird, erweist sich für die Unternehmensnachfolge oft als unpraktisch. Unternehmer sind daher gut beraten, ihre Nachfolge aktiv selbst zu gestalten.

Es ist in der Regel am vorteilhaftesten, die Nachfolgeplanung zu Lebzeiten unter Einbeziehung aller Beteiligten durchzuführen. Dennoch hat eine letztwillige Verfügung ihre Berechtigung als Übergangsregelung oder als Notfalllösung, falls keine lebenszeitliche Regelung getroffen wird oder diese nicht möglich ist.

Hierfür kommen sowohl das Testament als auch der Erbvertrag in Betracht. Ein Testament kann privatschriftlich zu Hause oder notariell vor einem Notar verfasst werden, wobei beide Formen rechtlich gleichwertig sind. Ehegatten haben zudem die Option, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen. Ein Erbvertrag hingegen muss zwingend notariell beurkundet werden.

Eine zweckmäßige Gestaltung sieht häufig vor, den vorgesehenen Unternehmensnachfolger als Alleinerben einzusetzen, um Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden. Zugleich können nicht direkt beteiligte Familienmitglieder, wie Ehepartner und Kinder, durch Vermächtnisse abgesichert werden. Dabei ist es entscheidend, dass der testamentarische Firmenerbe mit den im Gesellschaftsvertrag festgelegten nachfolgeberechtigten Personen übereinstimmt.

Für weiterführende Informationen zur Gestaltung von Unternehmertestamenten klicken Sie hier.

6. Pflichtteilsverzichtsverträge

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen haben Kinder, Ehegatten und unter Umständen auch Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes, falls sie von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.

Obwohl diese Regelungen grundsätzlich sinnvoll sind, können sie wohlüberlegte Unternehmensnachfolgepläne ernsthaft gefährden oder sogar verhindern. Daher sichern viele Unternehmer die Nachfolge durch Pflichtteilsverzichtsverträge der weiteren Familienmitglieder ab.

Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden und ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem pflichtteilsberechtigten Familienmitglied. Er kann sowohl isoliert als auch als Bestandteil eines Ehe- oder Erbvertrages abgeschlossen werden.

Typischerweise wird den Verzichtenden eine finanzielle Kompensation angeboten. Diese Gegenleistung dient nicht nur als Anreiz zum Vertragsabschluss, sondern auch dazu, den familiären Frieden zu wahren und eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

7. Vollmachten

Vollmachten sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Unternehmer vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, selbst zu handeln. Es ist wichtig zu beachten, dass Ehegatten sich nicht automatisch gegenseitig vertreten dürfen und dass das Fehlen einer entsprechenden Vollmacht zur gerichtlichen Bestellung eines Betreuers führen kann, was in der Regel vermieden werden sollte.

Im geschäftlichen Bereich eignen sich spezielle Einzelvollmachten oder Generalvollmachten, die an erfahrene Mitarbeiter vergeben werden. Diese ermächtigen die Bevollmächtigten, im Namen des Unternehmers unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

Im persönlichen Bereich ist es ratsam, dass der Unternehmer eine Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung ausstellt. Diese Dokumente regeln nicht nur Vermögensangelegenheiten, sondern adressieren auch medizinische Entscheidungen, sollte der Unternehmer selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein.

Es ist außerdem empfehlenswert, die Vollmachten so zu gestalten, dass sie auch über den Tod des Unternehmers hinaus Bestand haben. Dies ist besonders wichtig, da die Ausstellung eines Erbscheins mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, und in dieser Zeit wichtige geschäftliche sowie private Entscheidungen getroffen werden müssen.

8. Beratung und Begleitung

Dank unserer umfangreichen Erfahrung in der Beratung von Unternehmern und Familienunternehmen sind wir bestens gerüstet, um Sie kompetent zu unterstützen. Wir laden Sie herzlich ein, ein kostenloses Erstgespräch mit uns zu vereinbaren, um zu erfahren, wie wir Sie bei Ihren unternehmerischen Herausforderungen begleiten können.

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