Die nachfolgende Zusammenfassung bietet einen kurzen Überblick über den üblichen Inhalt einer Geschäftsordnung:
1. Aufgabenverteilung
In einer Geschäftsordnung kann eine klare Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter den Geschäftsführern festgelegt werden – sog. Geschäftsverteilungsplan. Obwohl jeder Geschäftsführer grundsätzlich für die Geschäftsführung insgesamt verantwortlich bleibt, können bestimmte Aufgaben in spezifischen Verantwortungsbereichen zugewiesen werden. Außerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs haben die Geschäftsführer eine Überwachungspflicht. Die Geschäftsordnung kann auch Informations- und Widerspruchsrechte zwischen den Geschäftsführern regeln. Wichtige Entscheidungen, wie grundlegende Organisationsfragen des Unternehmens, können der Gesamtgeschäftsführung vorbehalten sein.
2. Vorsitzender der Geschäftsführung
Es ist möglich, einen Vorsitzenden der Geschäftsführung zu benennen. Die Rolle des Vorsitzenden umfasst die Koordination der Geschäftsbereiche, die Leitung von Geschäftsführungssitzungen, die Vertretung der Geschäftsführung gegenüber der Gesellschafterversammlung und die externe Repräsentation des Unternehmens.
3. Geschäftsführungssitzungen und Beschlüsse
Die Geschäftsordnung kann festlegen, wann und wie Geschäftsführungssitzungen einberufen werden und in welcher Form diese abgehalten werden (formal oder informell). Es kann auch festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Sitzung als beschlussfähig gilt und mit welcher Mehrheit die Geschäftsführung Entscheidungen trifft. Zur Dokumentation kann die Geschäftsordnung auch vorschreiben, dass Sitzungen und Beschlüsse der Geschäftsführung protokolliert werden.
4. Unternehmensplanung und Berichterstattung
Die Details der Unternehmensplanung durch die Geschäftsführer können in der Geschäftsordnung geregelt werden. Dies kann Aspekte wie den Zeitpunkt, den Inhalt und die Tiefe der Jahresplanung umfassen. Die Geschäftsordnung kann auch eine Mehrjahresplanung vorsehen.
In Bezug auf die Berichterstattung der Geschäftsführer kann festgelegt werden, dass sie neben dem Jahresabschluss auch laufend an die Gesellschafterversammlung berichten müssen. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung von monatlichen Finanzauswertungen (BWA) oder die Erstellung von Quartalsberichten sowie die Meldung wichtiger Geschäftsvorfälle wie Gehaltserhöhungen, Kündigungen oder Unfälle umfassen.
5. Zustimmungspflichtige Geschäfte (Veto-Rechte)
Die Gesellschafter sind üblicherweise daran interessiert, vor dem Abschluss besonders wichtiger Geschäfte, wie beispielsweise der Eröffnung oder Schließung einer Niederlassung oder der Aufnahme eines großen Darlehens, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen. Hierzu kann die Geschäftsordnung eine Liste von Geschäften festlegen, für die eine solche Zustimmung erforderlich ist.