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Ob der Geschäftsführer der GmbH sozialversicherungspflichtig ist, hängt immer von den individuellen Umständen ab, insbesondere von seiner Beteiligungsquote und den spezifischen Details des Gesellschaftsvertrags. Als grobe Richtlinie kann folgende Regel gelten:
Um Klarheit zu erlangen, empfiehlt es sich, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen. Dieses Verfahren ermöglicht eine verbindliche Entscheidung über den Sozialversicherungsstatus.
Der Geschäftsführer wird grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer betrachtet, weshalb die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern im Allgemeinen nicht auf ihn zutreffen. Infolgedessen sollten spezifische Aspekte, die gesetzlich für Arbeitnehmer festgelegt sind, explizit im Geschäftsführervertrag festgehalten werden.
Im folgenden Abschnitt erhalten Sie eine prägnante Zusammenfassung einiger zentraler Bestimmungen, die in einem Geschäftsführervertrag von Bedeutung sind:
1.Aufgaben und Verantwortlichkeiten
2. Nebentätigkeiten
3. Vergütung
4. Dienstwagen, Mobiltelefon, Laptop
5. D&O-Versicherung
6. Reisekosten und Aufwandsentschädigung
7. Urlaub
8. Entgeltfortzahlung bei Krankheit und im Todesfall
9. Wettbewerbsverbot
10. Haftung
Im Interesse des Geschäftsführers können Abkommen zur Beschränkung seiner Haftung im Falle fehlerhafter Geschäftsführung getroffen werden. Dabei ergeben sich insbesondere folgende Optionen zur Begrenzung der Haftung:
11. Vertragsdauer und Kündigung
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