ClickCease
Freudenberg Law - Ihr zuverlässiger Partner im Wirtschaftsrecht

Vertrag mit einem M&A-Berater oder Nachfolgeberater (Mandatsvereinbarung)

Aktueller Rechtsbeitrag im Gesellschaftsrecht

Einleitung

M&A- und Nachfolgeberater bieten professionelle Unterstützung beim Verkauf von Unternehmen durch eine breite Palette an Dienstleistungen, die von der Vermittlung von Kaufinteressenten bis hin zur umfassenden Koordination des Verkaufsprozesses reichen. 

Eine Mandatsvereinbarung zwischen Berater und Mandant regelt dabei die genauen Leistungen und Vergütungsbedingungen. M&A-Berater können als Vermittler oder Makler für Unternehmen betrachtet werden, was sich auch in der erfolgsabhängigen Vergütung widerspiegelt. 

Investmentbanken, Banken mit Corporate Finance Abteilungen, größere Beratungshäuser und spezialisierte M&A-Beratungsfirmen bieten diese Dienstleistungen an. 

Kontaktieren Sie uns gerne für Unterstützung bei Ihrer Mandatsvereinbarung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt.

Hier erhalten Sie Hilfe zu Ihrer Mandatsvereinbarung

Vertragsinhalt

Die M&A- oder Nachfolgeberatungsverträge beinhalten typischerweise eine Vereinbarung über folgende Punkte, wobei die Vertragsbedingungen in der Regel verhandelbar sind:
1. Beschreibung der Transaktion
Der Vertrag definiert die spezifische Transaktion, die Gegenstand der Vereinbarung ist. Da die genaue Struktur des Unternehmensverkaufs (z.B. Share Deal vs. Asset Deal) oft noch nicht feststeht, ist es im Interesse des Beraters, alle möglichen Gestaltungsoptionen zu berücksichtigen, um seine Vergütung abzusichern.
2. Vertraulichkeit
Da der Berater Zugang zu vertraulichen Informationen des Unternehmens hat, ist es wichtig, dass er sich zur Geheimhaltung verpflichtet.
3. Leistungskatalog
Der Leistungskatalog bildet das Herzstück des Vertrags für das Unternehmen. Es ist entscheidend, dass das Unternehmen alle notwendigen Dienstleistungen erhält. Typische Leistungen umfassen unter anderem:
  • Unternehmensbewertung
  • Finanzaufstellungen und Finanzplanungen
  • Erstellung von Unternehmensbroschüren für potenzielle Käufer (Information Memorandum)
  • Identifizierung  und Ansprache von Kaufinteressenten
  • Einholung und Bewertung von Kaufangeboten
  • Verhandlungen mit Kaufinteressenten
  • Stellungnahme zur Angemessenheit eines Kaufpreisangebots (Fairness Opinion)
  • Strukturierung und Durchführung des Verkaufsprozesses
  • Beratung beim Abschluss von Absichtserklärungen (Letter of Intent) und Exklusivitätsvereinbarungen
  • Unterstützung bei der Due Diligence und Einrichtung eines Datenraums
  • Beratung bei Verhandlung und Abschluss des Kaufvertrags
  • Beauftragung weiterer Berater (insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater)
4. Vergütung
Die Vergütung eines Beraters wird durch zwei Marktübliche Komponenten bestimmt:
  1. das monatliche Basishonorar, welches in Form eines festen Betrags (Retainer) gezahlt wird; und
  2. das Erfolgshonorar, welches eine prozentuale Beteiligung am Transaktionswert darstellt.
Das Erfolgshonorar unterliegt verschiedenen Aspekten wie z.B.
  • der Marktüblichkeit des Prozentsatzes 
  • der Berechnungsgrundlage (nur Kaufpreis oder auch Verbindlichkeiten und nicht feststehende Gegenleistungen wie Optionen und Earn Outs),
  • der Fälligkeit (bei Abschluss des Kaufvertrags oder erst bei dessen Vollzug)
  • der Verrechnung mit dem monatlichen Basishonorar
5. Haftung
Der Berater versucht in der Regel, seine Haftung für Beratungsfehler so weit wie möglich zu begrenzen. Allerdings sind viele Haftungsausschlüsse in Musterverträgen unwirksam, wenn sie als allgemeine Geschäftsbedingungen betrachtet werden.
6. Laufzeit & Kündigung
Die Vertragslaufzeit ist in der Regel unbefristet und endet bei Erfolg mit dem Abschluss des Verkaufsprozesses.  Das Unternehmen sollte jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht mit angemessener Frist haben, und die Folgen der Kündigung für die Vergütung des Beraters sollten klar sein. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
7. Exklusivität
Dem Berater ist es wichtig, dass das Unternehmen ihm Exklusivität gewährt und keine anderen M&A-Berater beauftragt.

Rechtsgebiet

gesellschaftsrecht

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Freudenberg Law. Immer für Sie da

Adresse

Neue Mainzer Str. 6-10
60311 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr

Kontakt