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Mo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr
Die Entscheidung zur Gründung einer Familiengesellschaft wird durch folgende Hauptmotive beeinflusst:
Vorteile
Die Familiengesellschaft bietet im Vergleich zu Einzelschenkungen (unter Nießbrauchvorbehalt) und Erbengemeinschaften eine Reihe erheblicher Vorteile:
Nachteile:
Neben den vielfältigen Vorteile sind wenige Nachteile zu berücksichtigen:
Die Errichtung einer Familiengesellschaft empfiehlt sich in erster Linie für die steuerliche Optimierung und ist in der Regel für die Strukturierung größerer Vermögen (im siebenstelligen Bereich oder mehr) von Vorteil. Falls jedoch das Hauptziel darin besteht, bestimmte Vermögenswerte langfristig im Familienbesitz zu halten, kann eine Familiengesellschaft auch für Vermögen unter dieser Schwelle in Betracht gezogen werden.
Idealerweise wird die Familiengesellschaft frühzeitig und nicht erst im späten Lebensstadium der älteren Generation errichtet, um die Vorteile dieser Gestaltung längerfristig nutzen zu können (z. B. Freibeträge alle 10 Jahre). In jedem Fall ist es ratsam, die Nachfolge zu Lebzeiten der älteren Generation mittels vorweggenommener Erbfolge durchzuführen, da dies die rechtssichere Umsetzung unter Berücksichtigung aller Beteiligten am besten gewährleistet.
Je nach individueller Situation kommen verschiedene Rechtsformen in Betracht, wie beispielsweise:
Die passende Rechtsform muss anhand der familiären Struktur, der Zusammensetzung des Vermögens und der steuerlichen Belastung individuell ermittelt werden. Hierbei sollten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Sofern die Beteiligung von minderjährigen Kindern vorgesehen ist, bietet sich oft eine KG oder GmbH & Co. KG an, in der die Minderjährigen eine Position als Kommanditisten einnehmen. Abhängig von den spezifischen Gegebenheiten können für die Beteiligung von Minderjährigen eine Zustimmung des Familiengerichts sowie die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich sein.
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