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Bei der Übertragung des Unternehmensvermögens im Rahmen einer Nachfolgeregelung ist es wichtig, die Belastung durch Schenkungsteuer so weit wie möglich zu minimieren. Hierfür bieten sich hauptsächlich zwei Instrumente an, die steuerliche Beratung und Gestaltung umfassen:
Um die Schenkungsteuer zu reduzieren, gewährt der Gesetzgeber bestimmte Freibeträge, die von der Steuer befreit sind. Die bedeutendsten Freibeträge sind:
Eine interessante Tatsache ist, dass die Freibeträge alle 10 Jahre erneut gewährt werden, was bedeutet, dass sie bei einer klugen Planung mehrfach genutzt werden können. Eine Möglichkeit hierfür ist die schrittweise Übertragung des Vermögens, um die Freibeträge optimal auszuschöpfen.
Um den Verlust von Arbeitsplätzen und die Zerschlagung von Unternehmen aufgrund hoher Erbschaftsteuerzahlungen zu verhindern, hat der Gesetzgeber in bestimmten Fällen Privilegien für die Übertragung von Betriebsvermögen geschaffen. Es gibt zwei Optionen: die Regelverschonung mit 85% des Betriebsvermögens und die Optionsverschonung mit 100% des Betriebsvermögens, wobei letztere strengere Anforderungen erfüllen muss.
Um von den Verschonungsabschlägen profitieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Für große Unternehmen mit einem Wert von über 26 Millionen Euro gelten spezielle Regeln.
Falls die Freibeträge für die Unternehmensnachfolge nicht ausreichen, empfiehlt es sich, die Voraussetzungen für die Verschonungsabschläge und ihre steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen.
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