a. Transparenz und Vertraulichkeit
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Beirat ist, dass sämtliche Angelegenheiten des Unternehmens transparent behandelt werden. Diese Transparenz wiederum erfordert uneingeschränkte Vertraulichkeit.
b. Berichtswesen
Damit der Beirat seine Aufgaben effektiv erfüllen kann, ist es entscheidend, dass seine Mitglieder kontinuierlich detaillierte Informationen über das Unternehmen erhalten. Besonders wichtig ist, dass der Beirat regelmäßig, üblicherweise monatlich, einen Bericht über die wichtigsten Kennzahlen (KPIs) erhält. Diese Kennzahlen sollten einen Vergleich mit dem Vorjahr sowie mit der Unternehmensplanung ermöglichen (Soll-Ist-Vergleich).
c. Vorsitzender und Stellvertreter
Die Rolle des Vorsitzenden prägt maßgeblich die Arbeit des Beirats, insbesondere da er intensiv sowohl mit den Unternehmens- als auch den Familienbelangen befasst ist und kontinuierlich mit der Unternehmensleitung im Austausch steht. Ein erfahrener Vorsitzender sollte über Führungserfahrung verfügen.
In Familienunternehmen übernimmt üblicherweise ein Familienmitglied den Vorsitz. Dieser leitet die Arbeit des Beirats, fungiert als Verbindungsglied zwischen der Geschäftsleitung und den Eigentümern, kümmert sich um die Anliegen der Familie und wird oft als Familienoberhaupt angesehen. Darüber hinaus leitet er in der Regel die Gesellschafterversammlung.
Stellvertretende Vorsitzende unterstützen den Vorsitzenden, entlasten ihn und vertreten ihn bei Bedarf. Diese Position bietet zudem eine Gelegenheit zur Vorbereitung auf die Übernahme des Vorsitzes.
d. Sitzungen
Eine effektive Sitzung sollte im Wesentlichen der vorher angekündigten Tagesordnung folgen. Zu den wiederkehrenden und wichtigen Punkten einer Sitzung zählen:
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Feststellung der Formalien.
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Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung.
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Präsentation der Geschäftsleitung zu Kennzahlen und laufenden Projekten. Die relevanten Unterlagen sollten den Mitgliedern vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden, um eine Vorbereitung zu ermöglichen.
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Besprechung von Schlüsselthemen wie Unternehmensstrategie, Unternehmensplanung, Portfolio, Personalentscheidungen usw.
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Zuweisung von Arbeitsaufträgen und Verantwortlichkeiten.
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Planung der nächsten Sitzung.
e. Protokoll
Es ist praktisch entscheidend, die Sitzungen des Beirats ausführlich schriftlich zu protokollieren, um sicherzustellen, dass Informationen und getroffene Entscheidungen dokumentiert und jederzeit abrufbar sind. Das Protokoll sollte folgende Inhalte umfassen:
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Datum, Uhrzeit und Ort der Sitzung sowie weitere formale Angaben.
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Liste der Teilnehmer und ggf. Anwesenheitsstatus.
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Zusammenfassung wichtiger Beiträge und Diskussionen.
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Festgehaltene Beschlüsse, inklusive der jeweiligen Abstimmungsergebnisse.
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Verteilung von Aufgaben mit zugehörigen Verantwortlichkeiten und Fristen.
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Ankündigung der nächsten Sitzung und gegebenenfalls die Agenda dafür.
f. Ausschüsse
Bei einer bestimmten Größe des Beirats könnte es ratsam sein, für zentrale Themen kleinere Ausschüsse zu bilden, die möglicherweise von einem Vorsitzenden geleitet werden. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Rechnungswesen, Abschlussprüfung, Risikomanagement, Personal und Technologien.
g. Haftung
Angesichts der persönlichen Haftung der Gremienmitglieder für Sorgfaltspflichtverletzungen stellt sich die Frage, wie die Attraktivität der Beiratsmitarbeit durch die Vereinbarung von Haftungserleichterungen und den Abschluss von D&O-Versicherungen erhöht werden kann. Zusätzlich kann die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Mitglieder entscheiden.