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Mehr InformationenSie wollen Erbschaftssteuer sparen? Sie wollen den Pflichtteil verringern oder Erbstreitigkeiten vermeiden? Für das Alter wollen Sie sich Pflegeleistungen, Nießbrauch- und Wohnrechte sichern?
Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens an Ihre Erben. Dabei profitieren Sie und Ihre Erben von vielen Vorteilen: Sie können die Erbschaftssteuer sparen und Ihre Pflege im Alter absichern. Zudem erspart eine gute Vorbereitung einen drohenden Erbschaftsstreit. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Ihnen viele Optionen. Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Ihre Erbschaft gestalten. Wichtig ist, dass Sie sich dies gut überlegen. Die Freibeträge bei Schenkungen haben lange Laufzeiten und hohe Formanforderungen im Erbrecht erschweren das Erben zusätzlich.
Weil es aber nach dem Erbfall zu spät ist, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig gut beraten sind. Gemeinsam mit uns als Rechtsanwälte für Erbrecht beraten und begleiten Sie bei der Vorwegnahme der Erbschaft. So haben Sie volle Kontrolle bei der Erbfolge.
Damit Sie Ihre Erbschaft wirksam vorwegnehmen können, sollten Sie folgendes beachten:
Vorteile der Vorwegnahme
Steuern sparen
Innerhalb von 10 Jahren können sie einen bestimmten Freibetrag an Verwandte und Ehegatten verschenken und so Erbschaftsteuer (im Erbfall) und Schenkungssteuer (bei Schenkungen des Erblassers an den Erben zu Lebzeiten) vermeiden.
es gelten folgende Freibeträge/Steuerklasse/Steuersatz
Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
Kinder: 400.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
Enkel: 200.000 EUR 1. Steuerklasse, 7-30 %
Eltern/Großeltern: 100.000 EUR 1. Steuerklasse, 7-30 %
Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR 2. Steuerklasse, 15-43 %
Alle übrigen Erben: 20.000 EUR 3. Steuerklasse, 30-50 %
Verschonungsabschläge für die Übertragung von Betriebsvermögen, wodurch Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen im günstigsten Fall steuerfrei übertragen werden kann
Steuerprivilegien für die Übertragung von Wohnimmobilien
Erbschaftsstreit vermeiden
Die vorzeitige Regelung löst Unklarheiten auf und behebt Probleme. So werden Streitigkeiten unter den Erben vermieden. Eine neutrale Vermittlung eines Rechtsanwalts kann förderlich sein.
Pflichtteil verringern
Durch eine Schenkung verringert sich die Erbmasse und folglich auch der Pflichtteil, zu berücksichtigen sind jedoch mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche
Varianten der Vorwegnahme
Schenkung und Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht
Durch einen Vertrag mit dem künftigen Erblasser verzichtet der Erbe auf die Erbschaft (inklusive Pflichtteil) bzw. seine Pflichtteil gegen eine zu vereinbarende Abfindung
Der Erbverzichtsvertrag bzw. Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Schenkung mit Anrechnung auf den Pflichtteil
Dies ist vorteilhaft, wenn ein Erbe unabhängig von den Miterben bereits vorab einen Teil der Erbschaft erhalten soll
Beschenkter und künftiger Erblasser vereinbaren einen Schenkungsvertrag.
Die Schenkung kann auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet werden. Die Anrechnung muss der Erblasser besonders anordnen.
Schenkung mit Anrechnung auf den Erbteil
Hat der Beschenkte nicht auf das Erbe verzichtet, so kann der Erblasser es ihm auf das Erbe anrechnen. Dadurch muss der Beschenkte gegebenenfalls den Miterben einen Ausgleich zahlen
Einbringung in einen Familienpool
Die Vermögensgegenstände werden in eine Familiengesellschaft eingebracht, die das Vermögen der Familie bündelt und vor Zugriffen schützt. Übertragen werden in der Familie künftig nur noch Anteile an der Familiengesellschaft. Für größere Vermögen stellt dies häufig eine sehr gute Lösung dar.
wichtige Vertragsregelungen zur Absicherung
Damit Sie ausreichend abgesichert sind, sollten Sie für die Vorwegnahme der Erbfolge eine Gegenleistung vereinbaren
als klassische Gegenleistungen kommen in Betracht:
ein Nießbrauchrecht und Wohnrechtsvorbehalt bei Grundstücken und Immobilien
eine lebenslange Rentenzahlung, oder Abfindungs- und Ausgleichszahlung, Kaufpreiszahlung
eine Pflegeverpflichtung
Die vertragliche Absicherung ist je nach Art der Gegenleistung an spezielle Formbedingungen (wie eine notarielle Beurkundung) geknüpft
Durch eine Erbteilsanrechnungsklausel wird garantiert, dass bereits verschenktes Vermögen dem Erbteil angerechnet wird. So wird bei mehreren Miterben eine vorweggenommen Erbfolge eine gleiche Aufteilung im Erbfall ermöglicht.
Pflichtteilsanrechnungsklausel
Mit einer Rückfallklausel können Bedingungen (etwa Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, oder Vorversterben des Erben) vereinbart werden, unter denen die Rückübertragung der Schenkung gefordert werden kann
Gemeinsam gestalten wir Ihr Erbe. Als Rechtsanwälte für Erbrecht wissen wir, dass es lohnt sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen. Je eher sie sich darum kümmern, desto mehr Möglichkeiten bietet das Erbrecht. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung kennen wir die Kniffe des Erbrechts. So können wir die Möglichkeiten des Erbrechts auf Ihre persönliche Situation zuschneiden. Gerne überlegen wir auch gemeinsam mit Ihren zukünftigen Erben, wie Sie die Erbfolge gestalten wollen, damit ein Erbschaftsstreit möglichst ausgeschlossen ist.
Rufen Sie jetzt an für eine kostenlose Erstberatung. Wenn Sie unser Mandant sind, entwickeln wir gemeinsam eine Nachfolgestrategie.
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