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Rechtsanwalt Vorweggenommene Erbfolge Frankfurt am Main

Dienstleistung im Erbrecht

Vorweggenommene Erbfolge - Erbschaft in voller Kontrolle

Sie wollen Erbschaftssteuer sparen? Sie wollen den Pflichtteil verringern oder Erbstreitigkeiten vermeiden? Für das Alter wollen Sie sich Pflegeleistungen, Nießbrauch- und Wohnrechte sichern?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens an Ihre Erben. Dabei profitieren Sie und Ihre Erben von vielen Vorteilen: Sie können die Erbschaftssteuer sparen und Ihre Pflege im Alter absichern. Zudem erspart eine gute Vorbereitung einen drohenden Erbschaftsstreit. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Ihnen viele Optionen. Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Ihre Erbschaft gestalten. Wichtig ist, dass Sie sich dies gut überlegen. Die Freibeträge bei Schenkungen haben lange Laufzeiten und hohe Formanforderungen im Erbrecht erschweren das Erben zusätzlich.

Weil es aber nach dem Erbfall zu spät ist, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig gut beraten sind. Gemeinsam mit uns als Rechtsanwälte für Erbrecht beraten und begleiten Sie bei der Vorwegnahme der Erbschaft. So haben Sie volle Kontrolle bei der Erbfolge.

Wirksam Erbschaft vorwegnehmen

Damit Sie Ihre Erbschaft wirksam vorwegnehmen können, sollten Sie folgendes beachten:

  • Vorteile der Vorwegnahme

    • Steuern sparen

      • Innerhalb von 10 Jahren können sie einen bestimmten Freibetrag an Verwandte und Ehegatten verschenken und so Erbschaftsteuer (im Erbfall) und Schenkungssteuer (bei Schenkungen des Erblassers an den Erben zu Lebzeiten) vermeiden.

        • es gelten folgende Freibeträge/Steuerklasse/Steuersatz 

          • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %

          • Kinder: 400.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %

          • Enkel: 200.000 EUR 1. Steuerklasse, 7-30 %

          • Eltern/Großeltern: 100.000 EUR 1. Steuerklasse, 7-30 %

          • Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR 2. Steuerklasse, 15-43 %

          • Alle übrigen Erben: 20.000 EUR 3. Steuerklasse, 30-50 %

      • Verschonungsabschläge für die Übertragung von Betriebsvermögen, wodurch Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen im günstigsten Fall steuerfrei übertragen werden kann

      • Steuerprivilegien für die Übertragung von Wohnimmobilien

    • Erbschaftsstreit vermeiden

      • Die vorzeitige Regelung löst Unklarheiten auf und behebt Probleme. So werden Streitigkeiten unter den Erben vermieden. Eine neutrale Vermittlung eines Rechtsanwalts kann förderlich sein.

    • Pflichtteil verringern

      • Durch eine Schenkung verringert sich die Erbmasse und folglich auch der Pflichtteil, zu berücksichtigen sind jedoch mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche

  • Varianten der Vorwegnahme

    • Schenkung und Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht

      • Durch einen Vertrag mit dem künftigen Erblasser verzichtet der Erbe auf die Erbschaft (inklusive Pflichtteil) bzw. seine Pflichtteil gegen eine zu vereinbarende Abfindung

      • Der Erbverzichtsvertrag bzw. Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

    • Schenkung mit Anrechnung auf den Pflichtteil

      • Dies ist vorteilhaft, wenn ein Erbe unabhängig von den Miterben bereits vorab einen Teil der Erbschaft erhalten soll

      • Beschenkter und künftiger Erblasser vereinbaren einen Schenkungsvertrag.

      • Die Schenkung kann auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet werden. Die Anrechnung muss der Erblasser besonders anordnen.

    • Schenkung mit Anrechnung auf den Erbteil

      • Hat der Beschenkte nicht auf das Erbe verzichtet, so kann der Erblasser es ihm auf das Erbe anrechnen. Dadurch muss der Beschenkte gegebenenfalls den Miterben einen Ausgleich zahlen

    • Einbringung in einen Familienpool

      • Die Vermögensgegenstände werden in eine Familiengesellschaft eingebracht, die das Vermögen der Familie bündelt und vor Zugriffen schützt. Übertragen werden in der Familie künftig nur noch Anteile an der Familiengesellschaft. Für größere Vermögen stellt dies häufig eine sehr gute Lösung dar.

  • wichtige Vertragsregelungen zur Absicherung

    • Damit Sie ausreichend abgesichert sind, sollten Sie für die Vorwegnahme der Erbfolge eine Gegenleistung vereinbaren

    • als klassische Gegenleistungen kommen in Betracht:

      • ein Nießbrauchrecht und Wohnrechtsvorbehalt bei Grundstücken und Immobilien

      • eine lebenslange Rentenzahlung, oder Abfindungs- und Ausgleichszahlung, Kaufpreiszahlung

      • eine Pflegeverpflichtung

    • Die vertragliche Absicherung ist je nach Art der Gegenleistung an spezielle Formbedingungen (wie eine notarielle Beurkundung) geknüpft

    • Durch eine Erbteilsanrechnungsklausel wird garantiert, dass bereits verschenktes Vermögen dem Erbteil angerechnet wird. So wird bei mehreren Miterben eine vorweggenommen Erbfolge eine gleiche Aufteilung im Erbfall ermöglicht.

    • Pflichtteilsanrechnungsklausel

    • Mit einer Rückfallklausel können Bedingungen (etwa Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, oder Vorversterben des Erben) vereinbart werden, unter denen die Rückübertragung der Schenkung gefordert werden kann

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen helfen

Gemeinsam gestalten wir Ihr Erbe. Als Rechtsanwälte für Erbrecht wissen wir, dass es lohnt sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen. Je eher sie sich darum kümmern, desto mehr Möglichkeiten bietet das Erbrecht. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung kennen wir die Kniffe des Erbrechts. So können wir die Möglichkeiten des Erbrechts auf Ihre persönliche Situation zuschneiden. Gerne überlegen wir auch gemeinsam mit Ihren zukünftigen Erben, wie Sie die Erbfolge gestalten wollen, damit ein Erbschaftsstreit möglichst ausgeschlossen ist.

Rufen Sie jetzt an für eine kostenlose Erstberatung. Wenn Sie unser Mandant sind, entwickeln wir gemeinsam eine Nachfolgestrategie.

Bei einer vorweggenommenen Erbfolge wendet der spätere Erblasser dem künftigen Erben bereits zu Lebzeiten sein Erbe oder seinen Erbteil zu. Dies kann unentgeltlich oder gegen Leistungen erfolgen. Durch eine geschickte Strategie können Freibeträge ausgenutzt werden, wo ansonsten Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen.
Die vorweggenommene Erbfolge ist für Sie als Erblasser, aber auch für den künftigen Erben vorteilhaft. Durch das geschickte Ausnutzen der Steuerfreibeträge kann die Erbschafts- und Schenkungssteuer gespart werden. Zudem kann der Erblasser einem Erbschaftsstreit vorbeugen und das Erbe kontrolliert übergeben ggf. etwas ändern.
Im Erbfall müssen die Erben von der Erbschaft zwischen 7-50 % Erbschaftssteuer zahlen. Je nach Grad der Verwandtschaft genießen Angehörige einen Freibetrag. Wenn Sie durch Schenkung Ihr Erbe verringern, müssen die Erben weniger Steuern zahlen. Durch das Ausnutzen der Steuerfreibeträge wird die Steuerlast reduziert.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge ist es wichtig, dass Sie als Erblasser abgesichert sind. Damit die Vorwegnahme für Sie und andere Miterben fair und rechtlich sicher ist, sollten Sie Rückfallklauseln, Anrechnungsklauseln (für Pflichtteil oder Erbteil), sowie Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalt vertraglich vereinbaren.
Ein Nießbrauchrecht ist ein unvererbliches Nutzungsrecht an einer Sache. Sie sind zwar nicht der Eigentümer, können jedoch ihre “Früchte” (z.B. Dividenden bei Aktien oder Miete bzw. Wohnen in Immobilien) nutzen. Nießbrauch/Wohnrecht bei Immobilien können im Grundbuch eingetragen werden, um ein lebenslanges Wohnrecht zu garantieren.
Eine vorweggenommene Erbfolge ist häufig eine Schenkung. Laut BGB kann der Schenker die Sache vom Beschenkten nur ausnahmsweise – bei grobem Undank – zurückfordern. Hilfreich sind weitere vertragliche Rückfallklauseln. Die Parteien können sich auf bestimmte Bedingungen einigen (etwa Insolvenz), bei denen die Schenkung zurückübertagen werden muss.
Der Erblasser kann bei einer vorweggenommenen Erbfolge die Schenkung auf den Pflichtteil den Beschenkten anrechnen. Hierdurch reduziert sich der Pflichtteil des Beschenkten im Fall seiner späteren Enterbung.
Sie können sich eine Gegenleistung für Ihre vorweggenommene Erbschaft gewähren lassen, damit Sie im Alter abgesichert sind. In Betracht kommt etwa eine Abfindungs- oder Ausgleichszahlung, eine lebenslange Rentenzahlung oder Pflegeverpflichtung oder ein Wohnrecht. Sie sollten diese vertraglich vereinbaren.
Als Rechtsanwälte für Erbrecht beraten wir, welche Möglichkeiten das Erbrecht vorsieht. Ist die beste Möglichkeit gefunden, entwerfen für Sie die notwendigen Verträge. Soweit notwendig, muss der Vertrag notariell beurkundet werden. 
Als Gegenleistung für eine vorweggenommene Erbfolge kommen in Betracht: eine Abfindungs- und Ausgleichszahlung, eine Pflegeverpflichtung beziehungsweise Rentenzahlung bis zum Lebensende und Nutzungsvorbehalt in Form von Nießbrauch und Wohnrechten.

Rechtsgebiet

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