Zu berücksichtigen sind zunächst Situationen, in denen einzelne Mitglieder des Gründer-Teams das Unternehmen verlassen möchten. Beendet bspw. eine GründerIn ihre operative Tätigkeit ist es regelmäßig nicht gerechtfertigt, dass die GründerIn ihre Anteile in voller Höhe behält und damit an der Upside profitiert, die durch die Arbeitsleistung des verbleibenden Gründer-Teams dargestellt wird. Rechtlich können erforderliche Anteilsverschiebungen durch Anteilsabtretungen, Rückerwerb der Anteile durch das Start-up (eigene Anteile), Einziehung der Anteile der ausscheidenden GründerIn oder Kapitalerhöhung mit Ausgabe neuer Anteile an die verbleibenden GründerInnen gelöst werden. Solche Beteiligungsverschiebungen im Gründerkreis sollten ebenfalls mit den Investoren abgestimmt werden; ggf. müssen diese unter bestehenden Verträgen zudem förmlich ihre Zustimmung erteilen.
Soll zu einem geeigneten Zeitpunkt das gesamte Unternehmen verkauft werden, geschieht dies praktisch im Regelfall durch eine Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile der Gesellschafter (Share Deal) oder Verkauf der Einzelwirtschaftsgüter des Start-ups (Asset Deal), während ein Exit durch Börsengang (IPO) im deutschen Markt eine seltene Ausnahme darstellt.
Kaufinteressenten sind häufig bestehende strategische Partner des Start-ups. Aufgrund von erhofften Synergien sind strategische Investoren oft zur Zahlung eines Premiums bereit. Zwecks Optimierung des Kaufpreises sollten die Beteiligten darauf achten, dass das Unternehmen beim Exit wirtschaftlich, finanziell, personell und rechtlich bestmöglich aufgestellt ist, weshalb die Verkaufssituation langfristig vorbereitet werden sollte.
Sind Venture Capital Firmen an dem Start-up beteiligt, ist es wichtig zu verstehen, dass die Zusammenarbeit als eine Partnerschaft auf Zeit angelegt ist und die Investoren von Anfang an, einen Exit planen. Zur Steigerung des Exit-Erlöses sind Investoren in der Regel an einem Gesamt-Exit interessiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind im Gesellschaftsvertrag bzw. der Beteiligungs- oder Gesellschaftervereinbarung niedergelegt und betreffen Drag und Tag Along-Rechte, Vorerwerbsrechte (Pre-Emption / ROFR), Call- und Put-Optionen sowie Vinkulierungen und Ausstiegssperren für die GründerInnen (Lock-up).