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Unsere Dienstleistung - Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen und inhabergeführten Firmen

Dienstleistung im Gesellschaftsrecht

Die Unternehmensnachfolge - Frühe Planung zahlt sich aus

In Ihrem Unternehmen steht ein Generationswechsel an? Familienunternehmen und inhabergeführte Firmen sind etwas Besonderes. Neben viel Arbeit steckt noch mehr Herzblut in der eigenen Firma. Darum wollen rund 67 % der Deutschen ein Familienunternehmen weiterführen. Häufig bestehen hierbei typische Herausforderungen, z.B. ist entweder kein Nachfolger vorhanden oder es gibt mehrere Interessenten bzw. der bisherige Inhaber kann sich nicht von dem Unternehmen trennen. Daher sollte die Nachfolge frühzeitig geplant und durchgeführt werden. Denn auch in den besten Familien gibt es Streit, insbesondere wenn es um viel Geld und Emotionen geht.
Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main und Umgebung erleichtern wir Ihnen den Transformationsprozess. Wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge in Ihrem Unternehmen. So erreichen Sie das Beste für Ihr Unternehmen und die Familie.

Das Familienunternehmen - Die Firma als Teil der Familienidentität

Die Familie kann in einem Familienunternehmen der größte Antriebsmotor, aber auch die größte Schwachstelle sein. Aus diesem Grund ist ein reibungsloser und gerechter Übergang auf den ausgewählten Nachfolger wichtig. Denn mit einem Generationswechsel soll nicht nur der Fortbestand des familiären Unternehmens gesichert werden. Auch der abgebende Unternehmer muss versorgt und versichert sein.

Finden Sie die Möglichkeit, die zu Ihnen passt

Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge:

  • Familien- und unternehmerfreundlichste Lösung
    • Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten des Inhabers
    • Vorteil: bestmögliche Gestaltungsmöglichkeit und Rechtssicherheit unter Einbeziehung aller Beteiligte
  •  Schenkungsvertrag
    • Übergabe der Firma vom bisherigen Inhaber auf den Nachfolger vereinbaren
    • Versorgung des bisherigen Inhabers regeln
    • Ausgleich weichender Familienmitglieder klären

mittels eines Erbvertrags oder Testaments:

  •  Haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge
  •  Einsetzung des Nachfolgers als Alleinerben (zur Vermeidung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft) oder spätere Bestimmung des Nachfolgers durch einen Dritten, wenn Nachfolger noch nicht feststeht
  •  Kompensation weichender Familienmitglieder durch Vermächtnisse und Abgabe von Pflichtteilsverzichten

in schrittweiser Übertragung:

  • Fähigkeiten des Nachfolgers können geprüft werden
  • Häufig gewählte Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaft (KG / GmbH & Co. KG)
    • Haftungsbeschränkung für Gesellschafter

mittels Verkaufs an einen Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investor:

  •  Share-Deal:
    • Verkauf eines Teils oder aller Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft
    • Asset-Deal:
      • Die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens werden verkauft
  • Management-Buy-Out (MBO):
    • Mitarbeiter, der in dem zu erwerbenden Unternehmen tätig ist, übernimmt die Firm
  • Management-Buy-In (MBI):
    • Betrieb wird von externen Führungskräften / Existenzgründern übernommen
Die Unternehmensnachfolge beginnt zu Lebzeiten
  • Planen Sie mindestens 5 Jahre im Voraus
  • Wählen Sie den Nachfolger sorgfältig aus und gehen Sie dabei auch auf seine Vorstellungen ein
  • Stellen Sie klare Regeln zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger während der Übergangsphase au
  • Übertragen Sie Kompetenzen ggf. schrittweise

Beratung und Begleitung bei der Neuordnung von Familienunternehmen

Ist die nächste Generation bereit für die Übernahme Ihres Unternehmens? Als Fachanwälte für Gesellschaftsrecht kennen wir uns mit der Neuordnung von Familienunternehmen aus. Egal ob Schenkung, Erbvertrag, Übertragung oder Verkauf – wir beraten Sie umfassend auch im Familien- und Erbrecht. Gerade Familienunternehmen zeichnen sich durch Traditionsbewusstsein und eine besonders nachhaltige Erfolgsorientierung aus. Auf diesem Weg muss auch die Nachfolgeregelung erfolgen: Optimiert und mit Blick auf die zukünftigen Generationen. Dabei müssen Sie auch eine gerechte Verteilung der Firmenanteile und die Sicherung des abgebenden Unternehmers beachten. Um familieninterne Probleme zu vermeiden, ist die Einschaltung eines Fachanwalts notwendig. Nur so werden Ihnen auf neutraler Basis alle Möglichkeiten eröffnet. Gemeinsam finden wir den kostengünstigsten und einfachsten Weg für Ihre Unternehmensnachfolge. Gemeinsam erstellen wir zukunftsorientierte und langfristige Pläne für eine späteren Generationenwechsel.

Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Praxiserfahrung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Überlassen Sie Ihr Familienunternehmen nicht dem Zufall – denn eine ausgiebige Planung zahlt sich nicht nur für Sie aus!

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen grundsätzlich alle Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang automatisch mitgenommen werden. Dabei übernimmt der neue Inhaber auch die in den Arbeitsverträgen festgelegten Rechte und Pflichten, wie Lohn und Urlaub. Es steht ihm frei, neue Verträge anzubieten
Ja, dies kann im Wege einer Schenkung geschehen. Dabei entsteht kein Veräußerungsgewinn, der Versteuert werden muss. So bleiben auch stille Reserven unentdeckt. Jedoch übernimmt der “Beschenkte” auch alle Schulden des vorherigen Unternehmens.
Für die Übergabe eines Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als familien- und unternehmerfreundlichste Lösung gilt die Schenkung. Weiter kann das Unternehmen auch verkauft oder Schrittweise übertragen werden. Als weitere Möglichkeit kommt auch die Gründung einer Stiftung in Betracht.
Es gibt viele Herausforderungen. Denn der Fortbestand des Unternehmens muss gesichert werden. Außerdem muss ein reibungsloser Übergang auf den Nachfolger stattfinden und die Versorgung und Altersabsicherung des abgebenden Unternehmers muss gesichert sein. Alle Mitglieder müssen gleich behandelt werden.
Sie können ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Dieser hat Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. So können Sie einen Nachfolger für die Firma bestimmen.
Dies ist abhängig vom Einzelfall und der vorherigen Planung des abgebenden Unternehmers. Wurde die Nachfolge bereits innerhalb eines Schenkungsvertrages geregelt, werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch die Anteile der anderen Familienmitglieder geregelt. Andere Optionen können länger dauern.
Der Schenkungsvertrag muss notariell erfolgen. Dies bedeutet, dass das Schenkungsversprechen vor einem Notar beurkundet werden muss. Für ein Testament ist nicht zwingend ein Notar erforderlich. Bei hohen Vermögenswerten empfiehlt sich aber eine umfassende juristische Beratung.
Ja, grundsätzlich kann eine Firma verschenkt werden. Der Vorteil besteht darin, dass bereits alle Formalitäten innerhalb eines Schenkungsvertrags geregelt werden können. Auf diesem Weg können auch Ansprüche möglicher Miterben geklärt werden und Ausgleichszahlungen vermieden werden.
Ja, grundsätzlich müssen Erben das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren. Bei Schenkungen zu Lebzeiten muss dies sowohl der Beschenkte als auch der Schenker anzeigen. Ausreichen ist hierfür ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden.
Bei der Due Diligence erhält der Käufer einen Überblick über die Qualität und über den allgemeinen Zustand des zu erwerbenden Unternehmens. Zu den wichtigsten Faktoren zählen: Ruf und Standort des Betriebs, finanzielle Situation, Positionierung am Markt, Produkte des Unternehmens, Personalbestand und Lieferanten.

Rechtsgebiet

gesellschaftsrecht

Rechtsanwälte

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