ClickCease

Freudenberg Law

Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen und inhabergeführten Firmen

Unsere Dienstleistung im Gesellschaftsrecht

Unternehmensnachfolge - frühe Planung zahlt sich aus

In Ihrem Unternehmen steht ein Generationswechsel an? Familienunternehmen und inhabergeführte Firmen sind etwas Besonderes. Neben viel Arbeit steckt noch mehr Herzblut in der eigenen Firma. Darum wollen rund 67 % der Deutschen ein Familienunternehmen weiterführen. Häufig bestehen hierbei typische Herausforderungen, z.B. ist entweder kein Nachfolger vorhanden oder es gibt mehrere Interessenten bzw. der bisherige Inhaber kann sich nicht von dem Unternehmen trennen. Daher sollte die Nachfolge frühzeitig geplant und durchgeführt werden. Denn auch in den besten Familien gibt es Streit, insbesondere wenn es um viel Geld und Emotionen geht.

Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main und Umgebung erleichtern wir Ihnen den Transformationsprozess. Wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge in Ihrem Unternehmen. So erreichen Sie das Beste für Ihr Unternehmen und die Familie.

Das Familienunternehmen - die Firma als Teil der Familienidentität

Die Familie kann in einem Familienunternehmen der größte Antriebsmotor, aber auch die größte Schwachstelle sein. Aus diesem Grund ist ein rechtzeitiger und reibungsloser Übergang auf einen geeigneten Nachfolger wichtig. Denn mit einem Generationswechsel soll nicht nur der Fortbestand des familiären Unternehmens gesichert werden. Auch der abgebende Unternehmer muss versorgt sein

Finden Sie die Möglichkeit die zu Ihnen passt

mittels einer Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge:

  • Familien- und unternehmerfreundlichste Lösung
    • Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten des Inhabers
    • Vorteil: bestmögliche Gestaltungsmöglichkeit und Rechtssicherheit unter Einbeziehung aller Beteiligte
  •  Schenkungsvertrag
    • Übergabe der Firma vom bisherigen Inhaber auf den Nachfolger vereinbaren
    • Versorgung des bisherigen Inhabers regeln
    • Ausgleich weichender Familienmitglieder klären

mittels eines Erbvertrags oder Testaments:

  •  Haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge
  •  Einsetzung des Nachfolgers als Alleinerben (zur Vermeidung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft) oder spätere Bestimmung des Nachfolgers durch einen Dritten, wenn Nachfolger noch nicht feststeht
  •  Kompensation weichender Familienmitglieder durch Vermächtnisse und Abgabe von Pflichtteilsverzichten

in schrittweiser Übertragung:

  • Fähigkeiten des Nachfolgers können geprüft werden
  • Häufig gewählte Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaft (KG / GmbH & Co. KG)
    • Haftungsbeschränkung für Gesellschafter

mittels Verkaufs an einen Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investor:

  •  Share-Deal:
    • Verkauf eines Teils oder aller Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft
    • Asset-Deal:
      • Die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens werden verkauft
  • Management-Buy-Out (MBO):
    • Mitarbeiter, der in dem zu erwerbenden Unternehmen tätig ist, übernimmt die Firm
  • Management-Buy-In (MBI):
    • Betrieb wird von externen Führungskräften / Existenzgründern übernommen
Die Unternehmensnachfolge beginnt zu Lebzeiten
  • Planen Sie mindestens 5 Jahre im Voraus
  • Wählen Sie den Nachfolger sorgfältig aus und gehen Sie dabei auch auf seine Vorstellungen ein
  • Stellen Sie klare Regeln zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger während der Übergangsphase au
  • Übertragen Sie Kompetenzen ggf. schrittweise

Beratung und Begleitung bei der Neuordnung von Familienunternehmen

Ist die nächste Generation bereit für die Übernahme Ihres Unternehmens? Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht kennen wir uns mit der Neuordnung von Familienunternehmen aus. Egal ob Schenkung, Testament/Erbvertrag, Übertragung oder Verkauf – wir beraten Sie umfassend auch im Erbrecht. Gerade Familienunternehmen zeichnen sich durch Traditionsbewusstsein und eine besonders nachhaltige Erfolgsorientierung aus. Auf diesem Weg muss auch die Nachfolgeregelung erfolgen: Optimiert und mit Blick auf die zukünftigen Generationen. Dabei müssen Sie auch eine gerechte Verteilung der Vermögens und die Sicherung des abgebenden Unternehmers beachten. Um Probleme bei der Nachfolge zu vermeiden, ist die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts zu empfehlen. Gemeinsam finden wir den zu Ihnen passenden Weg für Ihre Unternehmensnachfolge. Gemeinsam erstellen wir eine zukunftsorientierte und langfristige Planung für den Generationenwechsel.

Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Praxiserfahrung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Überlassen Sie Ihr Unternehmen nicht dem Zufall – denn eine ausgiebige Planung zahlt sich nicht nur für Sie aus!

Häufige Fragen (FAQ)

Die Mitarbeiter werden grundsätzlich vom neuen Inhaber übernommen, der die bestehenden Arbeitsverträge fortführt.

Ja, dies kann im Wege einer Schenkung geschehen. Dabei werden insbesondere die Übertragung des Unternehmens auf den Nachfolger, die Versorgung des bisherigen Inhabers sowie die Kompensation weichender Familienmitglieder geregelt

Für die Übergabe eines Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als familien- und unternehmerfreundlichste Lösung gilt die Schenkung. Weiter kann das Unternehmen auch verkauft oder Schrittweise übertragen werden. Als weitere Möglichkeit kommt auch die Vererbung des Unternehmens in Betracht

Es gibt viele Herausforderungen. Denn der Fortbestand des Unternehmens muss gesichert werden. Außerdem muss ein reibungsloser Übergang auf den Nachfolger stattfinden und die Versorgung und Altersabsicherung des abgebenden Unternehmers muss gesichert sein.

Wenn eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens nicht zustande kommt, können Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Diese haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. So können Sie einen Nachfolger für die Firma bestimmen und die Kompensation weichender Familienmitglieder regeln.

Dies ist abhängig vom Einzelfall und der vorherigen Planung des abgebenden Unternehmers. Von der Idee bis zur Durchführung der Nachfolge sollten Sie im Regelfall einen Zeitraum von fünf Jahren einplanen.

Je nachdem, welche Rechtsform die Firma hat und ob Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden, können die Vereinbarungen entweder privatschriftlich abgeschlossen werden (z.B. Übertragung eines Einzelunternehmens ohne Grundstück) oder müssen notariell beurkundet werden (z.B. Übertragung von GmbH-Anteilen). Für ein Testament ist kein Notar erforderlich, Erbverträge müssen dagegen notariell beurkundet werden. Bei relevanten Vermögenswerten empfiehlt sich in jedem Fall eine umfassende juristische Beratung.

Der bisherige Inhaber sollte seine Versorgung regeln, z.B. durch Vereinbarung einer Rente, einer Gewinnbeteiligung oder eines Kaufpreises. Bei Schenkungen kann ein Widerrufsvorbehalt zugunsten des bisherigen Inhabers aufgenommen werden für den Fall, dass der Nachfolger den Zweck der Nachfolge erheblich verfehlt.

Die Nachfolgeplanung sollte zum einen die private Nachfolge durch Testament bzw. Erbvertrag ggf. mit Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, sowie eine betriebliche Notfallplanung durch Testament bzw. Erbvertrag, Erbregeln im Gesellschaftsvertrag, geschäftliche Vollmachten und einen Notfallordner (mit Verträgen, Anweisungen, Passwörtern etc.) umfassen.

Ja, als Käufer kommen vor allem Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investoren in Betracht. Fehlt ein Kaufinteressent, kann Ihnen ein M&A-Berater bei der Vermittlung eines geeigneten Nachfolgers helfen. Der Kaufinteressent sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, bevor er Zugang zu den Daten des Unternehmens erhält (sog. Non Disclosure Agreement – NDA). Die Eckdaten des Verkaufs werden häufig in einer Absichtserklärung festgehalten (sog. Letter of Intent). Der Kaufinteressent wird das Unternehmen dann in der Regel eingehend prüfen (sog. Due Diligence). Auf Basis der Ergebnisse wird der Unternehmenskaufvertrag verhandelt.

Ihr Anwalt

Weitere Leistungen

Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen und inhabergeführten Firmen

Sie lieben Ihr eigenes Unternehmen? So sehr, dass Sie es nur innerhalb der Familie weitergeben wollen? Eine Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen kann schwierig sein. Erfahren Sie hier, was Sie als Unternehmerfamilie beachten müssen.

Mehr →

Strategische Rechtsberatung für Familienunternehmen

In einer Unternehmerfamilie aufgewachsen, kenne ich als Anwalt wie Nachfolger in sechster Generation beide Perspektiven gut. Neben den juristischen Besonderheiten habe ich immer auch die psychologischen Aspekte der Beteiligten im Hinterkopf.

Mehr →

Zum Rechtsgebiet

Erbrecht

Wir beraten im gestaltenden Erbrecht. Unser Schwerpunkt liegt auf Unternehmensnachfolgen, Nachfolgen in Immobilienvermögen, sonstigen vorweggenommenen Erbfolgen sowie der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und privater sowie betrieblicher Notfallpakete.

Mehr →

Handelsrecht / Wirtschaftsrecht

Wir setzen operative Herausforderungen für Sie um. Zu unserem Kerngeschäft zählen die rechtliche Umsetzung von Einkauf und Beschaffung, die Verwaltung von Software und Lizenzen sowie die Strukturierung von Handel und Vertrieb

Mehr →