In Ihrem Unternehmen steht ein Generationswechsel an? Familienunternehmen und inhabergeführte Firmen sind etwas Besonderes. Neben viel Arbeit steckt noch mehr Herzblut in der eigenen Firma. Darum wollen rund 67 % der Deutschen ein Familienunternehmen weiterführen. Häufig bestehen hierbei typische Herausforderungen, z.B. ist entweder kein Nachfolger vorhanden oder es gibt mehrere Interessenten bzw. der bisherige Inhaber kann sich nicht von dem Unternehmen trennen. Daher sollte die Nachfolge frühzeitig geplant und durchgeführt werden. Denn auch in den besten Familien gibt es Streit, insbesondere wenn es um viel Geld und Emotionen geht.
Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main und Umgebung erleichtern wir Ihnen den Transformationsprozess. Wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge in Ihrem Unternehmen. So erreichen Sie das Beste für Ihr Unternehmen und die Familie.
Die Familie kann in einem Familienunternehmen der größte Antriebsmotor, aber auch die größte Schwachstelle sein. Aus diesem Grund ist ein rechtzeitiger und reibungsloser Übergang auf einen geeigneten Nachfolger wichtig. Denn mit einem Generationswechsel soll nicht nur der Fortbestand des familiären Unternehmens gesichert werden. Auch der abgebende Unternehmer muss versorgt sein
mittels einer Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge:
mittels eines Erbvertrags oder Testaments:
in schrittweiser Übertragung:
mittels Verkaufs an einen Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investor:
Ist die nächste Generation bereit für die Übernahme Ihres Unternehmens? Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht kennen wir uns mit der Neuordnung von Familienunternehmen aus. Egal ob Schenkung, Testament/Erbvertrag, Übertragung oder Verkauf – wir beraten Sie umfassend auch im Erbrecht. Gerade Familienunternehmen zeichnen sich durch Traditionsbewusstsein und eine besonders nachhaltige Erfolgsorientierung aus. Auf diesem Weg muss auch die Nachfolgeregelung erfolgen: Optimiert und mit Blick auf die zukünftigen Generationen. Dabei müssen Sie auch eine gerechte Verteilung der Vermögens und die Sicherung des abgebenden Unternehmers beachten. Um Probleme bei der Nachfolge zu vermeiden, ist die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts zu empfehlen. Gemeinsam finden wir den zu Ihnen passenden Weg für Ihre Unternehmensnachfolge. Gemeinsam erstellen wir eine zukunftsorientierte und langfristige Planung für den Generationenwechsel.
Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Praxiserfahrung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Überlassen Sie Ihr Unternehmen nicht dem Zufall – denn eine ausgiebige Planung zahlt sich nicht nur für Sie aus!
Die Mitarbeiter werden grundsätzlich vom neuen Inhaber übernommen, der die bestehenden Arbeitsverträge fortführt.
Ja, dies kann im Wege einer Schenkung geschehen. Dabei werden insbesondere die Übertragung des Unternehmens auf den Nachfolger, die Versorgung des bisherigen Inhabers sowie die Kompensation weichender Familienmitglieder geregelt
Für die Übergabe eines Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als familien- und unternehmerfreundlichste Lösung gilt die Schenkung. Weiter kann das Unternehmen auch verkauft oder Schrittweise übertragen werden. Als weitere Möglichkeit kommt auch die Vererbung des Unternehmens in Betracht
Es gibt viele Herausforderungen. Denn der Fortbestand des Unternehmens muss gesichert werden. Außerdem muss ein reibungsloser Übergang auf den Nachfolger stattfinden und die Versorgung und Altersabsicherung des abgebenden Unternehmers muss gesichert sein.
Wenn eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens nicht zustande kommt, können Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Diese haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. So können Sie einen Nachfolger für die Firma bestimmen und die Kompensation weichender Familienmitglieder regeln.
Dies ist abhängig vom Einzelfall und der vorherigen Planung des abgebenden Unternehmers. Von der Idee bis zur Durchführung der Nachfolge sollten Sie im Regelfall einen Zeitraum von fünf Jahren einplanen.
Je nachdem, welche Rechtsform die Firma hat und ob Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden, können die Vereinbarungen entweder privatschriftlich abgeschlossen werden (z.B. Übertragung eines Einzelunternehmens ohne Grundstück) oder müssen notariell beurkundet werden (z.B. Übertragung von GmbH-Anteilen). Für ein Testament ist kein Notar erforderlich, Erbverträge müssen dagegen notariell beurkundet werden. Bei relevanten Vermögenswerten empfiehlt sich in jedem Fall eine umfassende juristische Beratung.
Der bisherige Inhaber sollte seine Versorgung regeln, z.B. durch Vereinbarung einer Rente, einer Gewinnbeteiligung oder eines Kaufpreises. Bei Schenkungen kann ein Widerrufsvorbehalt zugunsten des bisherigen Inhabers aufgenommen werden für den Fall, dass der Nachfolger den Zweck der Nachfolge erheblich verfehlt.
Die Nachfolgeplanung sollte zum einen die private Nachfolge durch Testament bzw. Erbvertrag ggf. mit Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, sowie eine betriebliche Notfallplanung durch Testament bzw. Erbvertrag, Erbregeln im Gesellschaftsvertrag, geschäftliche Vollmachten und einen Notfallordner (mit Verträgen, Anweisungen, Passwörtern etc.) umfassen.
Ja, als Käufer kommen vor allem Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investoren in Betracht. Fehlt ein Kaufinteressent, kann Ihnen ein M&A-Berater bei der Vermittlung eines geeigneten Nachfolgers helfen. Der Kaufinteressent sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, bevor er Zugang zu den Daten des Unternehmens erhält (sog. Non Disclosure Agreement – NDA). Die Eckdaten des Verkaufs werden häufig in einer Absichtserklärung festgehalten (sog. Letter of Intent). Der Kaufinteressent wird das Unternehmen dann in der Regel eingehend prüfen (sog. Due Diligence). Auf Basis der Ergebnisse wird der Unternehmenskaufvertrag verhandelt.
Sie lieben Ihr eigenes Unternehmen? So sehr, dass Sie es nur innerhalb der Familie weitergeben wollen? Eine Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen kann schwierig sein. Erfahren Sie hier, was Sie als Unternehmerfamilie beachten müssen.
In einer Unternehmerfamilie aufgewachsen, kenne ich als Anwalt wie Nachfolger in sechster Generation beide Perspektiven gut. Neben den juristischen Besonderheiten habe ich immer auch die psychologischen Aspekte der Beteiligten im Hinterkopf.
Wir setzen operative Herausforderungen für Sie um. Zu unserem Kerngeschäft zählen die rechtliche Umsetzung von Einkauf und Beschaffung, die Verwaltung von Software und Lizenzen sowie die Strukturierung von Handel und Vertrieb