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Sie wollen mit einem Unternehmen fusionieren? Sie wollen Ihr Unternehmen verkaufen? Dabei hilft Ihnen unsere Rechtsberatung im Bereich M&A.Unter dem Begriff Merger & Acquisition (M&A) versteht man Transaktionen von Unternehmen; genauer gesagt unter merger die Fusion von Unternehmen und unter acquisition den Erwerb von Unternehmen. Bei der sind Fusion sind dabei zwei Ausprägungen zu unterscheiden:
Ein gängiges Motiv für Merger & Acquisitions ist Wachstum: Höhere Umsätze, größere Marktanteile und Marktmacht. Dieses Wachstum kann hier besser zusammen mit anderen Unternehmen erreicht werden, da das organische Wachstum des eigenen Unternehmens nicht ausreicht. Aber auch Abwicklung und Übernahme durch die folgende Generation sind wichtige Beweggründe.Damit das funktioniert, ist es wichtig und notwendig, dass Mergers und Acquisitions anwaltlich begleitet werden. Insbesondere um Gefahren von Schadensersatz und Strafzahlungen, sei es durch Kartellrecht oder Vertragsrecht zu umgehen, ist ein Anwalt unerlässlich. Wir beraten Sie bei der Vertragserstellung und vertreten Sie in den Verhandlungen, damit die Unternehmenstransaktion gelingt.Unsere Dienstleistungen betreffen:
Für eine erfolgreiche Unternehmensübernahme sind bei Mergers & Acquisitions folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Mergers & Acquisitions
Mergers = Fusion
Zwei Unternehmen verschmelzen in einem neuen
Ein größeres Unternehmen übernimmt ein kleineres
Acquisitions = Käufer/Verkäufe durch Eingliederung beziehungsweise (feindliche) Übernahme
Als Share Deal – Käufer übernimmt alle Unternehmensanteile
Oder Asset Deal – Käufer übernimmt alle Vermögensbestände
Formvorschriften
Im Allgemeinen ist keine besondere Form erforderlich. Wenn jedoch etwa Anteile an einer GmbH oder ein Grundstück verkauft werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ebenso ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um den Handelsregistereintrag zu erstellen oder zu ändern. Mit Unterstützung durch einen erfahrenen Notar können diese Formalitäten leicht erledigt werden.
Rechtsquellen
In der Regel gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) für Unternehmenstransaktionen.
Je nach Gesellschaftsform sind jedoch auch einschlägige Spezialgesetze zu beachten:
das Aktiengesetz (AktG)
das Genossenschaftsgesetz (GenG)
das GmbH-Gesetz (GmbHG)
das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Für größere Unternehmen sind insbesondere die Gesetze zur Wettbewerbsbeschränkung und zum Kartellverbot relevant:
wie das Kartellgesetz (GWB)
Europäische Verordnung zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) einschließlich ihrer Durchführungsverordnung.
Der Ablauf einer Unternehmenstransaktion umfasst verschiedene Phasen
Initialphase: Interne Zustimmung zur Durchführung einer Transaktion
Suchphase: unterstützt durch Banken, Berater und Handelskammern
Prüfphase: Bewertung und Detailanalyse.
Verhandlungsphase: Abschluss einer Verschwiegenheits-/Vertraulichkeitsvereinbarung wichtig, gefolgt von einer Absichtserklärung (Letter of Intent), auf der sich die Parteien über das weitere Verfahren einigen.
Durchführungsphase: Rechtliche Prüfung auf Haftungsrisiken (Legal Due Diligence).
Übergabephase: Übergabe der Transaktion
Als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie umfassend bei der Kauf- oder Verkaufsabwicklung Ihres Unternehmens sowie bei Fragen zu Unternehmensfusionen. Ich begleite Sie durch den gesamten Transaktionsprozess und erläutere Ihnen dabei den Ablauf, die zu beachtenden Aspekte sowie die damit einhergehenden Verpflichtungen und Haftungen.
Ich berücksichtige dabei Ihre individuellen Gestaltungswünsche und bemühe mich einen rechtssicheren Rahmen, der diesen entspricht. Zusammen mit Ihnen entwickele ich eine maßgeschneiderte Transaktionsstrategie, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Dank meiner langjährigen Erfahrung und Zusammenarbeit mit Notaren kann ich Beurkundungen und Eintragungen im Handelsregister übernehmen, um Ihnen möglichst viele Sorgen abzunehmen.
Besonders bei Merger & Acquisitions ist es entscheidend, sich anwaltlich begleiten zu lassen, um das Risiko von unwirksamen Verträgen und damit verbundenen Schadensersatzforderungen zu minimieren.
Unternehmenskäufe können entweder in Form von Fusionen (Merger) oder Übernahmen (Acquisitions) stattfinden. Innerhalb der Fusion gibt es wiederum Unterscheidungen zwischen der Verschmelzung und der Aufnahme. Im Falle einer Acquisition gibt es zwei Optionen: Share Deals und Asset Deals.
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