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Neue Mainzer Str. 6-10
60311 Frankfurt am Main
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Unsere Dienstleistung im Gesellschaftsrecht
Sie planen die Gründung einer Gesellschaft und benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags? Der Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament jeder Gesellschaft, unabhängig davon, ob es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (UG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt. Für die Gründung müssen sich die Gesellschafter vertraglich verbinden, um Ziele, Zweck, Sitz, Haftung, Tätigkeitsbereiche und weitere Aspekte festzulegen.
Ein entscheidender Punkt ist dabei, dass der Gesellschaftsvertrag rechtswirksam sein muss. Verstöße gegen Formvorschriften, unzulässige Änderungen oder Irrtümer können dazu führen, dass die Gesellschaft nicht wirksam besteht und die Gesellschafter persönlich für Verbindlichkeiten haften müssen. Selbst Regelungslücken in unvollständigen Gesellschaftsverträgen können unerwünschte Folgen für alle Gesellschafter und das gesamte Unternehmen haben.
Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass Sie bei der Gründung einer Gesellschaft von einem Rechtsanwalt begleitet werden. Dadurch können Sie mögliche Nachteile vermeiden und Ihr Unternehmen ohne rechtliche Risiken starten.
Obligatorische Inhalte:
Optionale Inhalte:
Besonderheiten bei bestimmten Gesellschaftsformen:
Änderungen: Wenn der Gesellschaftsvertrag später geändert oder ergänzt werden soll, können die Änderungen durch einen Gesellschafterbeschluss vorgenommen werden. Dabei müssen die jeweiligen Formvorschriften beachtet werden.
Formvorschriften: Bei Personengesellschaften bestehen keine speziellen Formvorschriften, Änderungen können sogar konkludent erfolgen, etwa durch einen Handschlag. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Die Anmeldung zum Handelsregister erfordert eine beglaubigte Form durch den Notar
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen und einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen möchten, stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Als spezialisierte Anwälte im Gesellschaftsrecht bringen wir unsere langjährige Praxiserfahrung in die Vertragserstellung ein. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, welche Verpflichtungen und Haftungen Sie eingehen und welche Rechte Ihnen als Gesellschafter oder Geschäftsführer zustehen.
Ganz im Sinne der Vertragsfreiheit richten wir uns nach Ihren individuellen Gestaltungswünschen. Unser Ziel ist es, Ihre Vorstellungen in einen rechtssicheren Vertragstext zu integrieren. Hierbei können wir auf bewährte Musterverträge zurückgreifen, die wir gemeinsam mit Ihnen besprechen, oder wir erstellen für Ihr Unternehmen einen maßgeschneiderten, individuellen Vertrag. Falls erforderlich, arbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit einem Notar, um Beurkundungen und Eintragungen im Handelsregister problemlos zu übernehmen. Unser Ziel ist es, Ihnen so wenig Sorgen wie möglich rund um den Vertrag zu bereiten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, da bei unwirksamen Verträgen das Risiko besteht, dass Sie persönlich haftbar gemacht werden können.
Gerne besprechen wir im Vorfeld transparent die Anwalts-, Notar- und Verfahrenskosten, damit Sie über die anfallenden Kosten informiert sind. Ihre Zufriedenheit und rechtliche Absicherung sind uns ein wichtiges Anliegen.
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