Abschluss des Gesellschaftsvertrags
Um ein reibungsloses Zusammenarbeiten zu gewährleisten, ist es für Gründer wichtig, schriftlich einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Insbesondere in schwierigen Zeiten kann dieser helfen, Konflikte zu vermeiden. Innerhalb des Vertrags sollte festgelegt werden, welche Einlagen die Gesellschafter leisten werden, sei es in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen wie Maschinen oder geistigem Eigentum. Auch wenn die GbR kein Mindestkapital vorschreibt, ist eine angemessene Ausstattung mit Betriebsmitteln und Liquidität für jedes Unternehmen von Bedeutung.
Die Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter müssen im Vertrag bestimmt werden, inklusive der Entscheidung, ob die Gesamtvertretung oder Einzelvertretungsbefugnis gelten soll. Ebenso sollten Formalien für die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen festgelegt werden, inklusive der Möglichkeit, Beschlüsse per Videokonferenz oder Email zu fassen.
Es ist wichtig, die Willensbildung der Gesellschafter zu regeln und zu definieren, welche Mehrheiten für verschiedene Beschlussgegenstände erforderlich sind. Zudem sollten angemessene Konfliktlösungsmechanismen etabliert werden, falls Meinungsverschiedenheiten auftreten.
Die Gewinnverteilung und Entnahmerechte der Gesellschafter sollten im Gesellschaftsvertrag geklärt werden, ebenso wie die Möglichkeit, Anteile zu übertragen oder neue Gesellschafter aufzunehmen. Es ist ratsam, sorgfältig zu definieren, unter welchen Bedingungen Gesellschafter ausgeschlossen werden können und welche Abfindung sie erhalten.
Schließlich können Wettbewerbsverbote für Gesellschafter festgelegt werden. Wenn Sie bald gründen möchten, begleiten wir Sie gerne durch Ihre Start-up Phase, um Ihnen einen rechtssicheren und risikolosen Start zu ermöglichen.
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Geschäftskonto
Es empfiehlt sich, dass die GbR ein separates Geschäftskonto eröffnet, auf dem sämtliche finanziellen Transaktionen des Unternehmens abgewickelt werden. Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, ein eigenes Geschäftskonto zu führen, ist es dennoch sinnvoll, um eine Vermischung des privaten und geschäftlichen Vermögens zu vermeiden.
Eintragung der Gesellschaft
Die Eintragung der GbR ins Handelsregister ist nicht erforderlich. Ab dem 01.01.2024 haben GbRs jedoch die Option, sich freiwillig im neuen Gesellschaftsregister registrieren zu lassen. Bei Eintragung im Register wird die GbR zur eGbR. Eine Registrierung im Gesellschaftsregister kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die GbR Eigentum an Immobilien besitzt.
Gewerbeanmeldung bzw. Genehmigung
GbRs, die gewerblich tätig sind, müssen beim zuständigen Gewerbeamt eine schriftliche Anzeige erstatten. Unter Umständen benötigen manche Unternehmen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit jedoch eine besondere Genehmigung, die sich beispielsweise aus §§ 30 ff. GewO, § 2 GastG oder dem Berufsrecht der Kammerberufe (Handwerker, Ärzte, Architekten usw.) ergeben kann.
Steuerliche Erfassung
Um steuerlich erfasst zu werden, muss die GbR das zuständige Finanzamt kontaktieren und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dabei muss auch entschieden werden, ob die GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und somit von der Umsatzsteuer befreit ist oder ob die Umsatzsteuerpflicht gewählt wird, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater bei diesen Entscheidungen zu Rate zu ziehen.
Kammermitgliedschaft & Versicherung
Wenn es sich um eine gewerbliche GbR handelt, ist es erforderlich, dass sie Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) wird, während freiberufliche GbRs von dieser Pflicht befreit sind. Allerdings müssen Angehörige von Kammerberufen wie beispielsweise Handwerker, Architekten oder Ärzte in der Regel Mitglied ihrer zuständigen Berufskammer werden. Sofern der Geschäftsbetrieb ein relevantes Haftungsrisiko für die Gesellschafter birgt, sollten sie in Erwägung ziehen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, die das Risiko einer persönlichen Haftung mindert. Bei einigen Kammerberufen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.