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Neue Mainzer Str. 6-10
60311 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr
Der Letter of Intent (LOI) hat zwei wesentliche Funktionen:
Normalerweise beinhaltet der LOI keine verbindlichen Verpflichtungen zur Unterzeichnung eines Unternehmenskaufvertrags. Allerdings kann er in Einzelfällen auch als bindender Vorvertrag dienen, je nach Entscheidung der beteiligten Parteien.
Es ist üblich, dass der LOI in Bezug auf die kommerziellen Aspekte unverbindlich ist, aber bestimmte rechtliche Angelegenheiten wie Geheimhaltung und Exklusivität rechtlich bindend festlegt. Die psychologische Wirkung des LOI sollte nicht unterschätzt werden, da es für eine Partei schwierig ist, von den Vereinbarungen im LOI abzuweichen.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Letter of Intent benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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