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Um ein reibungsloses Zusammenarbeiten zu gewährleisten, ist es für Gründer wichtig, schriftlich einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Insbesondere in schwierigen Zeiten kann dieser helfen, Konflikte zu vermeiden. Innerhalb des Vertrags sollte festgelegt werden, welche Einlagen die Gesellschafter leisten werden, sei es in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen wie Maschinen oder geistigem Eigentum. Auch wenn die GbR kein Mindestkapital vorschreibt, ist eine angemessene Ausstattung mit Betriebsmitteln und Liquidität für jedes Unternehmen von Bedeutung.
Die Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter müssen im Vertrag bestimmt werden, inklusive der Entscheidung, ob die Gesamtvertretung oder Einzelvertretungsbefugnis gelten soll. Ebenso sollten Formalien für die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen festgelegt werden, inklusive der Möglichkeit, Beschlüsse per Videokonferenz oder Email zu fassen.
Es ist wichtig, die Willensbildung der Gesellschafter zu regeln und zu definieren, welche Mehrheiten für verschiedene Beschlussgegenstände erforderlich sind. Zudem sollten angemessene Konfliktlösungsmechanismen etabliert werden, falls Meinungsverschiedenheiten auftreten.
Die Gewinnverteilung und Entnahmerechte der Gesellschafter sollten im Gesellschaftsvertrag geklärt werden, ebenso wie die Möglichkeit, Anteile zu übertragen oder neue Gesellschafter aufzunehmen. Es ist ratsam, sorgfältig zu definieren, unter welchen Bedingungen Gesellschafter ausgeschlossen werden können und welche Abfindung sie erhalten.
Schließlich können Wettbewerbsverbote für Gesellschafter festgelegt werden. Wenn Sie bald gründen möchten, begleiten wir Sie gerne durch Ihre Start-up Phase, um Ihnen einen rechtssicheren und risikolosen Start zu ermöglichen.
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